Zahl:

Sachbearbeiter:

Datum:

031-2/60K/2025-Sc/Th

Alexander Schober-Graf MSc. MA.

Corinna Thonhauser

20.03.2025

 

Flächenwidmungsplanänderungen

KUNDMACHUNG

Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2024,, folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:

Umwidmungs-fall

Parz. Nr.

Katastralgemeinde

derzeitige

Widmung

beantragte

Widmung

Umwidmungs-fläche

2/B3.3/2024

Tfl. Parz. 417/22

KG 72112 Gradnitz

Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland

Grünland – Garten

ca. 500 m²

9a/C5/2024

Tfl. Parz. 1109

KG 72143 Mieger

Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland

Bauland – Dorfgebiet

ca. 168 m²

9b/C5/2024

Tfl. Parz. 1109

KG 72143 Mieger

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

Grünland – Garten

ca. 67 m²

9c/C5/2024

Tfl. Parz. 1109

KG 72143 Mieger

Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland

Grünland – Garten

ca. 945 m²

Der Entwurf dieser Änderungen des Flächenwidmungsplanes (zeichnerische Darstellung und Erläuterungsbericht) liegt beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, Obergeschoss, Zimmer 1.09 (Abteilung römisch zwei – Bauamt, Raumordnung), in der Zeit vom 20.03.2025 bis 17.04.2025 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Die Kundmachung sowie der Entwurf dieser Änderungen stehen unter der Internetadresse der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten unter www.ebenthal-kaernten.gv.at - Rubrik Amtstafel/Kundmachungen sowie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zum Download bereit.

Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.

Die während der Kundmachungsfrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch

Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, unter der Internetadresse der Gemeinde und im elektronischen Amtsblatt:

Angeschlagen am: 20.03.2025