Zahl: | Sachbearbeiter: | Datum: |
031-2/55K/2023-Sc | Alexander Schober-Graf BSc. MSc. | 08.11.2023 |
Flächenwidmungsplanänderung
KUNDMACHUNG
Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
Umwidmungsfall | Parz. Nr. Katastralgemeinde | derzeitige Widmung | beantragte Widmung | Umwidmungs-fläche |
7/C4/2023 Cyrill Mickl | 116/2 (Teilfläche) KG 72132 Kreuth | Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland | Bauland – Dorfgebiet | ca. 304 m² |
Der Entwurf dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes (zeichnerische Darstellung und Erläuterungsbericht) liegt beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, Obergeschoss, Zimmer 1.08 (Abteilung römisch eins – Bereich Raumordnung), in der Zeit vom 08.11.2023 bis 06.12.2023 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Die Kundmachung sowie der Entwurf dieser Änderung stehen auch auf der Homepage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten unter www.ebenthal-kaernten.gv.at - Rubrik Amtstafel/Kundmachungen sowie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zum Download bereit.
Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.
Die während der Kundmachungsfrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.
Der Bürgermeister:
Ing. Christian Orasch e.h.
Zur öffentlichen Bekanntmachung an der digitalen Amtstafel, der Gemeindehomepage und im elektronischen Amtsblatt:
Angeschlagen am: 08.11.2023