Zahl:

Sachbearbeiter:

Datum:

031-2/51K/2023-Th

Corinna Thonhauser

31.07.2023

 

Flächenwidmungsplanänderungen

Kundmachung

Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:

Umwidmungsfall

Parz. Nr.

Katastralgemeinde

derzeitige

Widmung

beantragte

Widmung

Umwidmungs-fläche

5/B3.2/2022

Georg Antonitsch

178/1 (Teilfläche)

72204 Zell bei Ebenthal

Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland

Bauland – Dorfgebiet

ca. 2.785 m²

15a/B2.4 aus 2022,, Stefan Novak

589/5 (Teilfläche), 72105 Ebenthal

Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz – am Gewässer

Bauland – Wohngebiet

ca. 454 m²

15b/B2.4 aus 2022,, Stefan Novak

589/5 (Teilfläche)

72105 Ebenthal

Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland

Grünland - Garten

ca. 105 m²

Der Entwurf dieser Änderungen des Flächenwidmungsplanes (zeichnerische Darstellungen) liegt beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, Obergeschoss, Zimmer 1.09, in der Zeit vom 31.07.2023 bis 28.08.2023 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Die Kundmachung sowie der Entwurf dieser Änderungen stehen auch auf der Homepage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten unter www.ebenthal-kaernten.gv.at unter Amtstafel/Kundmachungen sowie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zum Download bereit.

Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.

Die während der Kundmachungsfrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch e.h.

Zur öffentlichen Bekanntmachung im elekt. Amtsblatt und auf der gemeindeeigenen Homepage:

Angeschlagen am: 31.07.2023