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Zahl:

Sachbearbeiter:

Datum:

031-1/ÖEK/2025-Sc

Alexander Schober-Graf MSc. MA.

29.10.2025

KUNDMACHUNG

Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraphen 9, 10 und 12 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2025,, das im Entwurf vorliegende

ÖRTLICHE ENTWICKLUNGSKONZEPT (ÖEK)

für das gesamte Gemeindegebiet durch Verordnung zu beschließen. Hierzu wurde gemäß Paragraph 7, des Kärntner Umweltplanungsgesetzes – K-UPG, Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2004, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 76 aus 2022, ein Umweltbericht erstellt.

Der Entwurf des örtlichen Entwicklungskonzeptes (Kundmachungsexemplar) und der hierzu erstellte Umweltbericht liegen ab dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung durch vier Wochen in der Zeit vom

30.10.2025 bis 27.11.2025

zur allgemeinen Einsichtnahme im Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, OG Zimmer 1.05 (Abteilung römisch zwei – Bauamt, Raumordnung und Betriebe) während der Amtsstunden auf und werden unter der Internetadresse der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten (www.ebenthal-kaernten.gv.at) – Rubrik Amtstafel/Kundmachungen sowie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zum Download bereitgestellt.

Gemäß Paragraph 12, Absatz eins, K-ROG 2021 und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, K-UPG ist jede Person berechtigt; innerhalb der Auflagefrist eine Stellungnahme zum Entwurf des örtlichen Entwicklungskonzepts und zum hierzu erstellten Umweltbericht zu erstatten. Die Eingabe gilt als fristgemäß eingebracht, wenn sie bis zum Schluss der Amtsstunden des letzten Tages, sei es elektronisch oder im Postwege, bei der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten einlangt.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch

Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, unter der Internetadresse der Gemeinde und im elektronischen Amtsblatt:

Angeschlagen am: 29.10.2025