Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, Zahl: 004-1/2/2021-Ze/Pro vom 28. April 2021, mit der die Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich auf den Bürgermeister, den 1. Vizebürgermeister sowie die 2. Vizebürgermeisterin aufgeteilt werden (Referatsaufteilung)

Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 5 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO), Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2020,, wird verordnet:

Paragraph eins

Referatsaufteilung

(1)
Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereichs gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 K-AGO werden auf den Bürgermeister, den 1. Vizebürgermeister sowie die 2. Vizebürgermeisterin aufgeteilt.
(2)
Die Aufteilung erfolgt unter Beifügung einer Zuordnungszahl. Diese bezieht sich auf den einschlägigen Abschnitt im Aktenplan der Marktgemeinde sowie thematisch dazugehörende Abschnitte und Unterabschnitte.
(3)
Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereichs werden wie folgt aufgeteilt:

1.  Referat I:       Bürgermeister Ing. Christian Orasch (SPÖ):

(xxx) Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ dem 1. Vizebürgermeister, oder der 2. Vizebürgermeisterin zugewiesen sind

(000-4) Minderheitenschutz, Volksgruppenangelegenheiten

(010) Allgemeine Verwaltung sowie Zentralamt (Amtsausstattung)

(011) Personalangelegenheiten (Angelegenheiten der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen, Bediensteten inklusive Stellenplan)

(015) Amtsblatt, Gemeindezeitung, Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentation

(020) Rechtsamt

(024) Bürgerbeteiligung, Bürgerbeteiligungsprozesse

(062) Ehrungen und Auszeichnungen

(131) sonstige Infrastrukturmaßnahmen (einschließlich Maßnahmen für die betrieblichen Einrichtungen, der Marktgemeinde)

(163) Feuerwehren der Marktgemeinde

(170) Krisen- und Katastrophenmanagement

(180-0) Zivilschutz

(180-1) Angelegenheiten der Landesverteidigung (ohne Zivilschutz)

(200) Schulen

(210-4) Angelegenheiten der Infrastruktur- und Immobilienverwaltung Marktgemeinde Ebenthal in, Kärnten KG (IIMEKG)

(240) Kindergärten

(250) Schülerhorte und sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen

(369) Traditionsträger (Brauchtumsvereine)

(499) Wohnungsvergaben gem. Wohnungsvergabeordnung

(530) Rettungswesen

(635) Gewässer- und Hochwasserschutz, Wildbachverbauung

(840) Liegenschaftsbesitz der Marktgemeinde

(8500) Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit – Wasser

(8510) Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit – Kanal

(8520) Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit – Müll (außer Wertstoffsammelzentrum)

(8520-9) Wertstoffsammelzentrum (WSZ)

(900) Finanzen und Gebarung der Gemeinde

(902) Budget (Voranschläge, Nachtragsvoranschläge – NTVA)

(904) Rechnungsabschlüsse

(920) Abgaben- und Exekutionswesen

(920) Festsetzung von Gemeindeabgaben und Tarifen

(950) Fremdfinanzierungen

2.
Referat II: 1. Vizebürgermeister Alexander Kraßnitzer (SPÖ):

(261) Förderung baulicher Maßnahmen der Sportvereine

(261) Sportvereine

(262) Sport, Sportanlagen der Marktgemeinde

(400) Sozialwesen

(401) Angelegenheiten der Jugend, Studentinnen und Studenten

(460) Angelegenheiten der Familien, Familienförderung

(480) Wohnbauförderung

(742) Land- und Forstwirtschaft

(747) Jagdwesen

(747-9) Fischerei

(770) Freizeiteinrichtungen der Marktgemeinde

(771) Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs

(782) Gewerbezone und Betriebsansiedelungen

(782) Wirtschaftsfördernde Maßnahmen der Marktgemeinde (Handel, Gewerbe und Industrie)

(8530) Gemeindewohnhäuser

(941) Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)

3.
Referat III: 2. Vizebürgermeisterin Barbara Domes (SPÖ):

(016) Digitalisierung und Digitalisierungsstrategien

(030) Hoch – und Tiefbau

(031-0) Raumplanung, Bebauungspläne

(031-1) Regional- und Ortsentwicklung

(031-2) Flächenwidmungsplan

(031-6) (befristete) Bausperren

(060) Städtebund und Gemeindebund

(063) Gemeindepartnerschaften

(300) Kulturvereine

(362) Denkmäler und Bildstöcke

(363) Ortsbildpflege

(454) Angelegenheiten der Pensionistinnen und Pensionisten

(500) Gesundheit und Gesundheitsvorsorge

(510) Medizinische Bereichsvorsorge

(520) Angelegenheiten des Umweltschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes

(580) Tierschutz

(581) Tierseuchenbekämpfung

(600) Straßenbau und Wegenetz

(640) Verkehrssicherheit

(660) Öffentlicher Personenbeförderungsverkehr

(759) Energiesparmaßnahmen, Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energie

(814) Schneeräumung

(816) Öffentliche Beleuchtung

(828) Märkte

Paragraph 2

Vertretungsregelung

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfalle wie folgt zu vertreten:

a)
Ist der Bürgermeister (Referat römisch eins) verhindert, so ist dieser durch den 1. Vizebürgermeister, ist dieser gleichzeitig verhindert, durch die 2. Vizebürgermeisterin zu vertreten.

b)
Ist der 1. Vizebürgermeister (Referat römisch zwei) verhindert, so ist dieser durch den Bürgermeister, ist dieser gleichzeitig verhindert, durch die 2. Vizebürgermeisterin zu vertreten.

c)
Ist die 2. Vizebürgermeisterin (Referat römisch drei) verhindert, so ist dieser durch den Bürgermeister, ist dieser gleichzeitig verhindert, durch den 1. Vizebürgermeister zu vertreten.

Paragraph 3

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 01.05.2021 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 15. April 2015, Zahl: 004-1/1/2015-Ze, außer Kraft.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch e. h.

                                                                                                                

Angeschlagen am: 29.04.2021