Verordnung
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 16. Februar 2026, Zahl: 004-0/6/2026-Ze, mit der das Sitzungsgeld der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird (Sitzungsgeldanpassungs - Verordnung 2026_2)
Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2025,, wird verordnet:
Paragraph eins
Valorisierung
Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 28. Jänner 2026, Zl. 03-ALL-RE-96191/2024-12, über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2026 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2026 – K-GMEAV 2026) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 11. Dezember 2024, Zahl 004-0/4/2024-Ze/Pro, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung 2025), festgelegte Sitzungsgeld, welches zuletzt mit der Verordnung des Bürgermeisters vom 31. Jänner 2025 (Sitzungsgeld- Anpassungsverordnung 2025), Zahl: 004-0/3/2025-Ze/Pro, valorisiert wurde, entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.
Paragraph 2
Höhe des Sitzungsgeldes
Das Sitzungsgeld für das Jahr 2026 wird mit € 174,60 festgesetzt.
Paragraph 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten veröffentlicht wurde.
Der Bürgermeister:
Ing. Christian Orasch e.h.