Verordnung

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 31. Jänner 2025, Zahl: 004-0/3/2025-Ze/Pro, mit der das Sitzungsgeld der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird (Sitzungsgeldanpassungs - Verordnung 2025)

Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2024,, wird verordnet:

Paragraph eins

Valorisierung

Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 28. Jänner 2025, Zl. 03-ALL-RE96191/2024-5, über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2025 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2025 – K-GMEAV 2025) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 11. Dezember 2024, Zahl 004-0/4/2024-Ze/Pro, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.

Paragraph 2

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld für das Jahr 2025 wird mit € 170,00 festgesetzt.

Paragraph 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie an der Amtstafel der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten angeschlagen worden ist.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch e.h.