Verordnung
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 14. Februar 2024, Zahl: 004-0/2/2024-Ze/Pa, mit der das Sitzungsgeld der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird (Sitzungsgeldanpassungs - Verordnung 2024)
Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird verordnet:
Paragraph eins
Valorisierung
Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2024, Zl. 03-ALL-1760/ 3-2023 über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2024 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2024 – K-GMEAV 2024) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 20. April 2017, Zahl: 004-0/1/2017-Ze/Pro, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird, festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.
Paragraph 2
Höhe des Sitzungsgeldes
Das Sitzungsgeld für das Jahr 2024 wird mit € 186,49 festgesetzt.
Paragraph 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie an der Amtstafel der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten angeschlagen worden ist.
Der Bürgermeister:
Ing. Christian Orasch e.h.