Ortspolizeiliche Verordnung

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 22. Dezember 2023, Zahl: 003-5/3/2023-Ze/Pro, mit welcher Maßnahmen zum Zwecke der Evakuierung und der eingeschränkten Benutzbarkeit von Liegenschaften festgelegt werden

Aufgrund der Paragraph 73, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 12, Absatz 2, Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO), Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird verordnet:

Paragraph eins

Gegenstand

(1)
Die im Folgenden angeführten Liegenschaften werden auf die unter Paragraph 2, angeführten Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt.
(2)
Folgende Liegenschaften sind von den Maßnahmen dieser ortspolizeilichen Verordnung umfasst:

a)
Goritschach 2
b)
Goritschach 21
c)
Goritschach 23
d)
Goritschach 24
e)
Goritschach 27
f)
Schwarz 41

Paragraph 2

Nutzungseinschränkungen

(1)
Für Liegenschaften gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Litera b, c, f, gilt:

Die Nutzung wird auf die Bewirtschaftung, die Verbringung von Gegenständen und das sonstige kurze Verweilen eingeschränkt. Hierbei ist insbesondere auf Wetterphasen zu achten, bei denen es witterungsbedingt weder Regen noch Schnee noch Frost oder ein Abtauen gibt. Die Nutzung für Wohnzwecke ist untersagt. Die Nutzung hat in Eigenverantwortung zu erfolgen.

(2)
Für Liegenschaften gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Litera a, d, e, gilt:

Die Nutzung ist bis auf Weiteres uneingeschränkt möglich. Unbeschadet dessen ist hierbei insbesondere auf Wetterphasen zu achten, bei denen es witterungsbedingt weder Regen noch Schnee noch Frost oder ein Abtauen gibt. Die Nutzung hat in Eigenverantwortung zu erfolgen.

Paragraph 3

Inkrafttreten

(1)
Diese ortspolizeiliche Verordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, mit dem sie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten kundgemacht worden ist.
(2)
Mit Inkrafttreten dieser ortspolizeilichen Verordnung tritt die ortspolizeiliche Verordnung vom 11. September 2023, Zahl 003-5/2/2023-Ze/Pro, außer Kraft.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch e.h.