Ortspolizeiliche Verordnung
(konsolidierte Fassung)
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 11.09.2023, Zahl: 003-5/2/2023-Ze/Pro, mit welcher Maßnahmen zum Zwecke der Evakuierung und der eingeschränkten Benutzbarkeit von Liegenschaften festgelegt werden
Aufgrund der Paragraph 73, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 12, Absatz 2, Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO), Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2022,, wird verordnet:
Paragraph eins
Evakuierung und Nutzungseinschränkungen
Paragraph 2
Liegenschaften
Folgende Liegenschaften werden evakuiert bzw. sind von einer Nutzungseinschränkung umfasst:
Paragraph 3
Aufhebungsbestimmungen
Für folgende Liegenschaften wurden die Evakuierungen bzw. Nutzungseinschränkungen, welche mit ortspolizeilicher Verordnung vom 05.08.2023 bzw. 06.08.2023 veranlasst wurden, mit Wirkung vom 07.08.2023 bzw. 31.08.2023 aufgehoben:
Paragraph 4
Inkrafttreten
Diese ortspolizeiliche Verordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, mit dem sie an der Amtstafel der Marktgemeinde kundgemacht worden ist.
Der Bürgermeister:
Ing. Christian Orasch e.h.