Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages1

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Lesachtal vom 09.12.2019

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

10.12.2019 bis 18.12.2019

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.lesachtal.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

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1  Elektronisch geführtes Amtsblatt und Anschlag an der Amtstafel.