Rechnungsabschluss 2022 – Kundmachung zur Einsicht NACH Beschlussfassung
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Lesachtal vom 27.04.2023, Zl. 900-4/2023
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Lesachtal in seiner Sitzung am 26.04.2023 den Rechnungsabschluss 2022 mehrheitlich beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
02.05.2023 bis 30.05.2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.lesachtal.gv.at] bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Johann Windbichler e.h.