Rechnungsabschluss 2021 – Kundmachung zur Einsicht NACH Beschlussfassung
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Lesachtal vom 02.05.2022, Zl. 900-4/2022
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Lesachtal in seiner Sitzung am 28.04.2022 den Rechnungsabschluss 2021 mehrheitlich beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
03.05.2022 bis 31.05.2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.lesachtal.gv.at] bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Johann Windbichler e.h.