Kundmachung des Entwurfes des Rechnungsabschlusses1
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Lesachtal vom 21.02.2020
Gemäß Paragraph 90, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 86, Absatz 7, der K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1988,, i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
24.02.2020 bis 02.03.2020
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.lesachtal.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Johann Windbichler eh.
Angeschlagen am: 21.02.2020
Abgenommen am: _________
1 Elektronisch geführtes Amtsblatt und Anschlag an der Amtstafel.