Voranschlagsverordnung 2025 – Kundmachung
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Lesachtal vom 12.12.2024, Zl.900-2/2025
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
13.12.2024 bis 19.12.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.lesachtal.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Johann Windbichler eh.
Zur Abfrage im Internet freigegeben am: 12.12.2024