Voranschlagsverordnung 2022 – Kundmachung1
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Lesachtal vom 06.12.2021
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
09.12.2021 bis 15.12.2021
während der Amtsstunden1 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.lesachtal.gv.at] bereitgestellt wird. Auf Grund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 (COVID-19) wird darauf hingewiesen, dass bei Einsichtnahme auf telefonische oder schriftliche Kommunikation zurückzugreifen ist.
Der Bürgermeister:
Johann Windbichler eh.
1 1Elektronisch geführtes Amtsblatt und Anschlag an der Amtstafel.