Zahl:    900-2-1/2024 

1.    Nachtragsvoranschlagsverordnung 2024 – Kundmachung

KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Lesachtal vom 18.06.2024, Zl. 900-2-1/2024

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

19.06.2024 bis 25.06.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.lesachtal.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Johann Windbichler e.h.

Zur Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt freigegeben am 18.06.2024