GEMEINDE LESACHTAL

Bez. Hermagor

9653 Liesing

Tel.: 04716 - 242, Fax: 04716 - 242 - 20

DVR: 0513610

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde Lesachtal vom 17.12.2001, Zahl 810- 4/2001, mit der Wasseranschlussbeiträge ausgeschrieben werden. Gemäß Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, und Paragraphen 10 und 13 des Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997, Landesgesetzblatt Nr. 107 aus 1997,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2001,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Ausschreibung und Geltungsbereich

  1. Absatz einsZur Deckung der Kosten der Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlagen St. Lorenzen einschließlich Tuffbad und Birnbaum wird ein Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

  1. Absatz 2Diese Verordnung gilt für den vom Gemeinderat mit eigener Verordnung festzulegenden Versorgungsbereich.

Paragraph 2,

Abgabenschuldner

(1)              Zur Entrichtung des Wasseranschlussbeitrages sind die Eigentümer der an die Gemeindewasserversorgungsanlage anzuschließenden Grundstücke oder Bauwerke verpflichtet.

(2)              Der Grundstückseigentümer haftet, sofern er nicht selbst Abgabenschuldner ist, für den Wasseranschlussbeitrag mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand.

Paragraph 3,

Beitragssatz

Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit .................................................Euro 1.000,--.

Paragraph 4,

Wirksamkeitsbeginn

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

  1. Absatz 2Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 23.12.1986, Zahl 7250/1986, betreffend Ausschreibung von Wasseranschlussbeiträgen außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Angeschlagen am:

Abgenommen am: