Zahl: 600/2024
Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde Lesachtal vom 28. Juni 2024, Zl. 600/2024, mit der einzelne Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf den Bürgermeister übertragen werden (Straßenpolizeiliche Übertragungsverordnung 2024)
Gemäß Paragraph 34, Absatz 7, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,, wird verordnet:
Paragraph eins,
Übertragung
Die nachfolgenden in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei werden im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen:
1. die Bewilligung von Arbeiten (§ 90 StVO 1960) einschließlich der Erlassung der durch diese Arbeiten erforderlichen Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen.
Paragraph 2,
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Lesachtal vom 29. Juni 2023, Zl. 600/2023, mit welcher eine straßenpolizeiliche Übertragungsverordnung erlassen wurde, außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Johann Windbichler
Zur Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt freigegeben am: 29.06.2024