Zahl: 031-4/A7-01-2024/VO Lesachtal, am 10.06.2024
Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde Lesachtal vom 23. April 2024, Zahl: 031-2/A1-01-2020 mit der ein Teil des Aufschließungsgebietes A7 aufgehoben wird
Aufgrund der Paragraphen 25,, 38 und 41 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, in Verbindung mit Paragraph 14, Absatz eins, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird verordnet:
Paragraph eins,
Änderungen durch Aufhebung
(1) Die Verordnung der Gemeinde Lesachtal vom 30. November 2011, Zahl: 031-2/2011-1, mit welcher der Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet erlassen und als Bauland gewidmete Flächen als Aufschließungsgebiete festgelegt worden sind, wird im Sinne des Abs. 2 wie folgt abgeändert:
(2) Das festgelegte Aufschließungsgebiet A7 für eine Teilfläche der Parz. 196, KG 75104 Kornat, mit der Widmung als „Bauland – Dorfgebiet“ im Ausmaß von ca. 681 m² wird aufgehoben. Die maßgebliche Fläche ist aus der Anlage I zu dieser Verordnung (Lageplan, M = 1:500) ersichtlich.
(3) Die Erläuterungen zur Aufhebung sind aus der Anlage II zu dieser Verordnung ersichtlich.
Paragraph 2,
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Der Bürgermeister:
Johann Windbichler eh.
Freigabe im elektronischen Amtsblatt erfolgt am: 11.06.2024