Zahl:               031-4/A7-01-2024                                                      Datum: 05.03.2024

Betreff:         Freigabe einer Teilfläche des

                       Aufschließungsgebietes „A7“

KUNDMACHUNG

Die Gemeinde Lesachtal beabsichtigt aufgrund des vorliegenden Antrages der Grundeigentümerin die Festlegung als Aufschließungsgebiet für Teile der nachfolgend bezeichneten, im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Lesachtal als „Bauland-Dorfgebiet“ ausgewiesenen Fläche gemäß Paragraph 41, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 25 Absatz 4, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr 59 aus 2021,, aufzuheben:

Teilfläche der Grundstück Nr. 196, KG 75104 Kornat,

mit einem Flächenausmaß von rd. 1.371 m²

Jene Personen bzw. Dienststellen, deren Interessen durch die in Erwägung genommene Aufhebung des verfügten Aufschließungsgebietes berührt werden, sind berechtigt innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist, somit in der Zeit vom 8. März 2024 bis zum 5. April 2024, schriftlich begründete Einwendungen bei der Gemeinde Lesachtal, einzubringen.

Die Kundmachung steht auch auf der Homepage der Gemeinde Lesachtal unter www.lesachtal.gv.at unter Amtstafel/Kundmachungen zum Download bereit.

Die während der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt gegen die vorgesehene Freigabe schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen hat der Gemeinderat gemäß Paragraph 13, Absatz 3, K-GplG 1995 bei der Beratung über die beantragte Aufhebung des Aufschließungsgebietes in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:

Johann Windbichler

Zur Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt, Amtstafel, Homepage freigegeben am: 08.03.2024