Zahl:               031-3/1-2023/Kdm

Betreff:        Einzelbewilligung gemäß Paragraph 45, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 –

                       K-ROG 2021

KUNDMACHUNG

Gemäß Paragraph 45, Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021, darf der Gemeinderat, in Entsprechung der Bestimmungen des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021, auf Antrag des Grundeigentümers die Wirkung des Flächenwidmungsplanes für bestimmte Grundflächen durch Bescheid ausschließen und ein genau bezeichnetes Vorhaben raumordnungsgemäß bewilligen.

Bei der Gemeinde Lesachtal ist nachstehender Antrag auf Erteilung einer Einzelbewilligung gemäß Paragraph 45, Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021, eingelangt und wird dieser hiermit entsprechend der zitierten gesetzlichen Bestimmung wie folgt kundgemacht:

Antragstellerin: Agrargemeinschaft Ortschaft Liesing und Klebas

                                          Obm. Diether Stemberger

                                          Klebas 15

                                          9653 Lesachtal

Vorhaben:                          Antrag der Agrargemeinschaft Ortschaft Liesing und Klebas vom 26.07.2023 auf Erteilung einer Einzelbewilligung für das Vorhaben „Neubau einer Bewirtschaftungshütte Steineckenalm mit Jausenstation und Hirtenunterkunft und Abbruch der bestehenden Almhütte“ auf Teilen des Grundstückes Nr. 688/1, KG 75106 Liesing

Der Antrag sowie die dem Antrag zugrunde liegenden Einreichunterlagen liegen während der Kundmachungsfrist vom

31. Juli 2023 bis 28. August 2023

im Gemeindeamt der Gemeinde Lesachtal, Liesing 29, 9653 Lesachtal, zur allgemeinen Einsichtnahme während der Parteienverkehrsstunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Auflagefrist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt ist, Einsicht zu nehmen. Einwendungen können innerhalb der Kundmachungsfrist schriftlich beim Gemeindeamt der Gemeinde Lesachtal eingebracht werden und sind zu begründen. Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt Lesachtal schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen, Anregungen und sonstigen Vorbringen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die beantragte Einzelbewilligung einzubeziehen.

Der Bürgermeister:

Johann Windbichler

Zur Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt freigegeben am: 28.07.2023