Zahl:    031-2/2-2023/Kdm 

KUNDMACHUNG

Der für das Gebiet der Gemeinde Lesachtal gültige rechtskräftige Flächenwidmungsplan soll gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr 59 aus 2021,, in der derzeit gültigen Fassung, wie folgt geändert werden:

2/2023:              Umwidmung von Teilen des Grundstückes Nr. 1541, KG 75106 Liesing im Gesamtausmaß von ca. 402 m² von bisher „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Nebengebäude“

Gemäß Paragraphen 38 und 39 des K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, in der derzeit gültigen Fassung, wird der Entwurf der Flächenwidmungsplanänderungen in der Zeit vom

vom 17. Juli 2023 bis 14. August 2023

kundgemacht.

Der Entwurf dieser Änderungen liegt in der Gemeinde Lesachtal während der Amtsstunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) zur Einsicht auf. Die Kundmachung und die Planentwürfe sind auch im Internet unter www.lesachtal.gv.at abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Auflagefrist jedermann berechtigt ist bei der Gemeinde Lesachtal schriftlich begründete Einwendungen gegen den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Die innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Lesachtal gegen die vorgesehene Änderung des Flächenwidmungsplanes eingebrachten begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:

Johann Windbichler

Freigegeben im elektronischen Amtsblatt am: 17.07.2023