KUNDMACHUNG
Die Gemeinde Lesachtal beabsichtigt gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBI Nr 59/2021, folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
1/2024: Umwidmung von Teilen des Grundstückes Nr. 326, KG 75106 Liesing im Gesamtausmaß von ca. 355 m² von bisher „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Dorfgebiet“
2/2024: Umwidmung von Teilen der Grundstücke Nr. 1065 und 1119, je KG 75106 Liesing im Gesamtausmaß von ca. 178 m² von bisher „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Dorfgebiet“
3a/2024: Umwidmung von Teilen des Grundstückes Nr. 268, KG 75106 Liesing im Gesamtausmaß von ca. 1.486 m² von bisher „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Dorfgebiet“
3b/2024: Umwidmung von Teilen des Grundstückes Nr. 268, KG 75106 Liesing im Gesamtausmaß von ca. 851 m² von bisher „Bauland - Dorfgebiet“ in „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“
Der Entwurf dieser Änderungen liegt in der Gemeinde Lesachtal während der Amtsstunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr), in der Zeit vom 20. Februar 2024 bis 19. März 2024 zur Einsicht auf. Die Kundmachung und die Planentwürfe sind auch im Internet unter www.lesachtal.gv.at abrufbar.
Die Kundmachung sowie der Entwurf dieser Änderung stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Lesachtal unter www.lesachtal.gv.at – Rubrik Amtstafel/Kundmachungen sowie im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lesachtal zum Download bereit.
Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, bei der Gemeinde Lesachtal schriftlich begründete Einwendungen einzubringen. Die während der Kundmachungsfrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.
Der Bürgermeister:
Johann Windbichler eh.
Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, der Gemeindehomepage und im elektronischen Amtsblatt: 19.02.2024