Datum: | 16.08.2022 |
Zahl: | 031-2/1-2022 |
Sachbearbeiter: | Ing.in Stefanie Guggenberger |
E-Mail: | |
Telefon – DW: | 10 |
Betreff:
Änderung des Flächenwidmungsplanes
KUNDMACHUNG
Der für das Gebiet der Gemeinde Lesachtal gültige rechtskräftige Flächenwidmungsplan soll gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr 59 aus 2021,, in der derzeit gültigen Fassung, wie folgt geändert werden:
2a/2022: Umwidmung von Teilen des Grundstückes Nr. 333, KG 75106 Liesing im Gesamtausmaß von ca. 40 m² von bisher „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Dorfgebiet“
2b/2022: Umwidmung von Teilen des Grundstückes Nr. 294/1, KG 75106 Liesing im Gesamtausmaß von ca. 87 m² von bisher „Bauland - Dorfgebiet“ in „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden die beabsichtigten Änderungen des Flächenwidmungsplanes
in der Zeit vom 17. August 2022 bis 14. September 2022
kundgemacht.
Der Entwurf dieser Änderungen liegt in der Gemeinde Lesachtal während der Amtsstunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) zur Einsicht auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Auflagefrist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht berechtigt ist, bei der Gemeinde Lesachtal schriftlich begründete Einwendungen gegen den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Die innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Lesachtal gegen die vorgesehene Änderung des Flächenwidmungsplanes eingebrachten begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Erwägung zu ziehen.
Der Bürgermeister:
Vzbgm. Bernhard Knotz eh.
Freigegeben im elektronischen Amtsblatt am: 17.08.2022