Zahl: 813/2023
Betr.: Abfuhrordnung
römisch fünf E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Gemeinde Dellach vom 13. Dezember 2023, Zahl: 813 aus 2023,, mit der die Sammlung und die Abfuhr von Haus- und Sperrmüll geregelt wird (ABFUHRORDNUNG)
Gemäß Paragraph 24, der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 – K-AWO, Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 2004,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes 83 aus 2020, wird verordnet:
Paragraph eins
Müllabfuhr durch die Gemeinde
Die Gemeinde Dellach sorgt im Rahmen der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 – K-AWO 2004, Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 2004,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 83 aus 2020,, für die Sammlung und die Abfuhr von Hausmüll und Sperrmüll und richtet zu diesem Zweck eine Müllabfuhr ein.
Paragraph 2
Sammlung und Abfuhr von Sperrmüll im Abholbereich
(1) Die Eigentümer von im Abholbereich gelegenen Grundstücken dürfen den Sperrmüll zu den festgelegten und entsprechend verlautbarten Öffnungszeiten ins Sammelzentrum der Gemeinde Dellach verbringen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung des angelieferten Sperrmülls werden entsprechende Kostenersätze (privatrechtliches Entgelt) verrechnet.
(2) Die Abholung bzw. der Abtransport von Sperrmüll kann gegen vorherige Anmeldung bei der Gemeinde auch in Form eines Holsystems erfolgen. Die dabei anfallenden Kosten für den Transport, das Be- und Entladen sowie die Sortierung, Verwertung bzw. Entsorgung sind der Gemeinde vom Auftraggeber zu ersetzen.
Paragraph 3
Sonderbereich
Der Sonderbereich umfasst die in der Plandarstellung festgelegten Gebiete. Diese Plandarstellung bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.
a) Einzellage im Ortsteil Gurina – Grundstücke Nr. .41/2, .42/2, .7/17, .406, KG 75101 (Beilage 1 und 2 – Plandarstellung Sonderbereich Gurina);
b) Einzellage im Ortsteil Wieserberg – Grundstücke Nr. .4, .7/11, KG 75101 (Beilage 4 – Plandarstellung Sonderbereich Wieserberg);
c) Einzellage im Ortsteil Siegelberg – Grundstücke Nr. .9, 26, 41, KG 75101 (Beilage 5 – Plandarstellung Sonderbereich Siegelberg);
d) Einzellage im Ortsteil Leifling – Grundstücke Nr. .10, .12, 238/1, KG 75101 (Beilage 6 – Plandarstellung Sonderbereich Leifling);
e) Einzellage im Ortsteil Stollwitz – Grundstücke Nr. 3350, 3325, 3324, 3332, 3330, .65/2, .64, .65/1, 3348, 3369, 3318, KG 75101 (Beilage 7 – Plandarstellung Sonderbereich Stollwitz und Oberstollwitz);
f) Einzellage im Ortsteil Goldberg – Grundstücke Nr. .48/1, .51/4, .54, .57, .59/2, 735, 213, 706/1, .59/1, .51/3, .343, KG 75101 (Beilage 9 und 10 – Plandarstellung Sonderbereich Goldberg);
g) Einzellage im Ortsteil Monsell – Grundstücke Nr. .223/1, 1437/4, KG 75101 (Beilage 11 – Plandarstellung Sonderbereich Monsell;
h) Einzellage im Ortsteil Sankt Daniel – Grundstücke Nr. 1255/1, 1256/22, 1256/4, KG 75101 (Beilage 11 – Plandarstellung Sonderbereich Sankt Daniel);
j) Einzellage im Ortsteil Nölbling – Grundstücke Nr. 2873/1, .262, .264, .261/6, 2878/2, KG 75101 (Beilage 13 und 14 – Plandarstellung Sonderbereich Nölbling);
Paragraph 4
Abfuhr im Sonderbereich
Die Sammelplätze für den Haus- und Sperrmüll werden wie folgt festgelegt:
Sammelplatz Vorplatz Soldatenfriedhof Dellach – Grundstück 237/6, KG 75101 (Beilage 3 – Plandarstellung Vorplatz Soldatenfriedhof Dellach);
e) Für Sperrmüll Altstoffsammelzentrum der Gemeinde Dellach zu den festgelegten Öffnungszeiten - Grundstück 1393/2, KG 75112 (Beilage 16 – Plandarstellung Altstoffsammelzentrum Gemeinde Dellach);
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Paragraph 5
Abfuhr von Hausmüll im Abholbereich
Ist der Aufstellungsort nicht allgemein leicht zugänglich, so sind die zu verwendenden Müllbehälter für deren Entleerung an der jeweiligen Grundstücksgrenze im Bereich der Hauszufahrt (des Hauseinganges) des bebauten Grundstückes zu den Abfuhrterminen bereitzustellen.
Paragraph 6
Müllbehälter
im Abhol- und Sonderbereich: 70 Liter Kunststoffsäcke
für in Betrieben anfallenden Müll: 120 Liter Kunststoffbehälter
240 Liter Kunststoffbehälter
660 Liter Stahlblechbehälter
770 Liter Stahlblechbehälter
800 Liter Stahlblechbehälter
● bis zu 10 Mitarbeitern 120 Liter Abfall pro Woche
● über 10 Mitarbeitern 240 Liter Abfall pro Woche
festgelegt.
Paragraph 7
Verwendung und Reinigung der Müllbehälter
Paragraph 8,, Beistellung von Müllbehältern
Müllbehälter bzw. Müllsäcke werden vom Abfuhrunternehmen, dessen sich die Gemeinde bedient, beigestellt. Die Verteilung und Verrechnung erfolgt durch die Gemeinde.
Paragraph 9
Grundsätze für die Berechnung der Abfallgebühren
Paragraph 10
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Dellach vom 21. Dezember 2005, Zahl 813 aus 2005,, mit der die Sammlung und Abfuhr von Hausmüll und die Abgabe von Sperrmüll geregelt wurde, außer Kraft.
Dellach, am 28.03.2024
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
gez. Bgm. Johannes Lenzhofer
Anlagen: