Zahl: 281/2023
Betr.: Tarifordnung
Gemeindekindergarten DellachZahl: 281 aus 2023,, Betr.: Tarifordnung, Gemeindekindergarten Dellach
Tarifordnung
für den Kindergarten der Gemeinde Dellach
in Entsprechung des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes LBGl. Nr. 13/2011 § 14 des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (K-KBBG) zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 13/2023in Entsprechung des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes LBGl. Nr. 13 aus 2011, Paragraph 14, des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (K-KBBG) zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 13 aus 2023,
§ 1Paragraph eins
Beiträge
(1)
Für den Besuch des Kindergartens sowie die Inanspruchnahme von Verpflegung ist vom Erziehungsberechtigten ein Beitrag zu leisten. Seitens der Kärntner Landesregierung – Abteilung 6, wird die Bildung und Betreuung des Kindes gefördert, wodurch die Betreuungskosten entfallen. Die angeführten Beträge sind inklusive der (auf Grund der Gemeinnützigkeit des Kindergartens verringerten) gesetzlichen Umsatzsteuer von 10 % zu verstehen.
(2)
Die Höhe des monatlichen Verpflegungsbeitrages beträgt pro Kind € 100,00. Eine Abmeldung des Kindes von der Verpflegung ist nicht möglich.
(3)
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu entrichten.
(4)
Die monatlichen Beiträge sind 11mal im Jahr zu entrichten.
(5)
Die Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragszahlung. Sollte das Kind krankheitsbedingt den Kindergarten an zumindest 10 auf einander folgenden Tagen nicht besuchen können, wird die Hälfte des monatlichen Verpflegungsbeitrages, nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, gutgeschrieben.
(6)
Die Beiträge werden jährlich an den Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria angepasst. Im Falle des Austrittes oder der Entlassung ist der Beitrag bis zum Monatsletzten zu entrichten.
(7)
Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für Rückstellungskinder beträgt
a)
€ 154,00 für den Ganztagesbesuch
Gemeindekindergarten Dellach
Bankinstitut: Raiffeisenbank Kötschach-Mauthen
IBAN: AT53 3936 4000 0043 0140
BIC: RZKTAT2K364
§ 2Paragraph 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 01.10.2023 in Kraft und wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Dellach am 27. September 2023 beschlossen.
Dellach, am 28.09.2023
Der Bürgermeister
(Johannes Lenzhofer)
Angeschlagen am: 28.09.2023
Abgenommen am: