Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Dellach

vom 23. März 2026, Zahl: 004-2/2026, mit der das Sitzungsgeld

der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird

(Sitzungsgeldanpassungsverordnung 2026)

Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2025,, wird verordnet:

Paragraph eins

Valorisierung

Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 28. Jänner 2026, Zl. 03-ALL-RE-96191/2024-12, über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2026 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2026 – K-GMEAV 2026), Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 2026, wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Dellach vom 23. April 2025, Zahl 004-2-2/2025, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.

Paragraph 2

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld für das Jahr 2026 wird mit 182,60 Euro festgesetzt.

Paragraph 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

                                                                        Der Bürgermeister:         

                                                                      (Johannes Lenzhofer)

Zur Abfrage im Internet freigegeben am: 23. März 2026