Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde

Dellach vom 20.03.2024, Zahl: 004-2/2024, mit der das Sitzungsgeld

der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird

(Sitzungsgeldanpassungsverordnung 2024)

Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird verordnet:

Paragraph eins

Valorisierung

Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2024, Zl. 03-ALL-1760/ 3-2023 über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2024 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2024 – K-GMEAV 2024) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Dellach vom 27.04.2017, Zahl 004-2/2017, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.

Paragraph 2

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld für das Jahr 2024 wird mit 186,49 Euro festgesetzt.

Paragraph 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

                                                                        Der Bürgermeister:         

                                                                      (Johannes Lenzhofer)

Zur Abfrage im Internet freigegeben am: 20.03.2024