Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde
Dellach vom 20.03.2024, Zahl: 004-2/2024, mit der das Sitzungsgeld
der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird
(Sitzungsgeldanpassungsverordnung 2024)
Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird verordnet:
Paragraph eins
Valorisierung
Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2024, Zl. 03-ALL-1760/ 3-2023 über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2024 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2024 – K-GMEAV 2024) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Dellach vom 27.04.2017, Zahl 004-2/2017, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.
Paragraph 2
Höhe des Sitzungsgeldes
Das Sitzungsgeld für das Jahr 2024 wird mit 186,49 Euro festgesetzt.
Paragraph 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.
Der Bürgermeister:
(Johannes Lenzhofer)
Zur Abfrage im Internet freigegeben am: 20.03.2024