BM für Justiz
Erlass
JMZ 11852B/8/I6/2007
04.04.2007
01.05.2007
Erlass vom 4. April 2007 über die neue Fachgruppen- und
Fachgebietseinteilung sowie die Ergänzung der Sprachen in der
Gerichtssachverständigen- und -dolmetscherliste
(Nomenklatur-Erlass 2007 Teil römisch eins)
römisch eins) Wie bereits im letzten Nomenklatur-Erlass im Jahr 2005 (BMJ-B11.852/0002-I 6/2005) angekündigt, soll mit dem nunmehr vorliegenden ersten Nomenklatur-Teilerlass des Jahres 2007 eine durchgreifende Neuregelung und Anpassung aller in der Arbeitsgruppe „Nomenklatur“ bis Ende 2006 erörterten Fachgruppen und Fachgebiete an den aktuellen Stand in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik erfolgen. Die aus dem Anhang dieses Erlasses ersichtlichen Änderungen wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern der zuständigen Landesgerichtspräsidenten sowie des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs in zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen eingehend erörtert und erarbeitet. Betroffen sind die folgenden Fachgruppen (bezeichnet mit ihren bis zu diesem Erlass maßgeblichen Fachgruppenbezeichnungen) und deren Fachgebiete:
Archäologie
Kriminologie, Schriftfach, Chiffrierwesen
Sicherheitswesen
Verkehr und Fahrzeugtechnik
Meteorologie, Instrumente und Geräte
Physik
Mathematik und Statistik
Astronomie
Holz- und Holzverarbeitung
Kleinsilberwaren, Modeschmuck
Chemie (organisch und anorganisch)
Edelmetalle, Juwelen, Uhren, Glas, Pretiosen
Metall, -bearbeitung und -verarbeitung
Maschinen, Anlagen, Geräte, Instrumente
Elektrische Anlagen und Geräte
Nachrichtentechnik
Informationstechnik und –verarbeitung
Bauwesen
Baunebengewerbe, Innenarchiktektur
Dienstleistungen – Gewerbe und freie Berufe
Handel
Warentransporte, Warenverpackung
Kredit, Banken und Börsen
Versicherungen
Patentwesen
Arbeit, Betrieb, Bürowesen
Steuer- und Rechnungswesen
Immobilien (Bewertung, Verwaltung, Nutzung).
Die Neuordnung muss den neuen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen und terminologischen Entwicklungen, wie sie auch aus den laufend einlangenden und in den Arbeitsgruppensitzungen eingebrachten Änderungsanregungen aus dem Kreis der Gerichtssachverständigen ersichtlich sind, Rechnung tragen.
Voranzuschicken ist, dass die jeweilige Bezeichnung der Fachgruppe und des Fachgebiets jedenfalls ausreichende Aussagekraft über den Zertifizierungsumfang und den tatsächlichen Tätigkeitsbereich des Sachverständigen haben soll. Zahlreiche Fachgebiete und einige Fachgruppen sind daher entsprechend der terminologischen Entwicklung im Fachbereich umzubenennen. Die Begriffe sind zu aktualisieren, wie es dem Stand der Wissenschaft, Wirtschaft und Technik sowie dem Sprachgebrauch im jeweiligen Fachbereich entspricht, schon um die Auffindbarkeit der geeigneten Sachverständigen zu erleichtern und deren Qualifikation zeitgemäß zu präsentieren, was das Vertrauen in deren Fachkunde stärken soll. Berührt die Änderung den Zertifizierungsumfang, so kann dies nicht ohne Begleitmaßnahmen zur Qualitätssicherung erfolgen. Die deshalb erforderlichen Einschränkungen („nur für“) sind daher gegebenenfalls bei den Eingetragenen sichtbar zu machen. Einzelne Fachgebiete sind mangels Bedarfs der Gerichte aufzulassen. Manche Fachgebiete sind infolge ausbildungsund/oder ausübungsbedingter Konnexitäten zusammenzulegen oder aufgrund der Herausbildung neuen Spezialwissens und neuer Spezialbereiche in mehrere Fachgebiete aufzuteilen. Einige Fachgebiete sind aus systematischen Gründen oder in Folge der Weiterentwicklung der Wissens- und Erfahrungsbereiche in andere Fachgruppen zu transferieren.
Letztlich sind auch neue Fachgebiete zu eröffnen, für die sich ein Bedarf entsprechend den Anregungen aus dem Kreis der Gerichtssachverständigen, insbesondere des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen Österreichs sowie der zuständigen Landesgerichtspräsidenten und der Rechtsprechung, oder auch aus den Eintragungen in der SDG-Liste selbst (zB durch häufige Spezialisierungen oder Beschränkungen im Fachgebiet) ergab.
A) Für die Fachgruppen ergeben sich demnach folgende
Änderungen:
Eine neue Bezeichnung erhalten folgende Fachgruppen:
? „Chemie (organisch und anorganisch)“ lautet nunmehr, weil diese Unterscheidung auf Grund der vielfältigen Überschneidungen der Anwendungsbereiche überholt scheint, nur noch „Chemie“;
? „Elektrische Anlagen und Geräte“ lautet nunmehr zeitgemäß ergänzt „Elektrische Anlagen, Geräte, Elektrotechnik“;
? „Nachrichtentechnik“ lautet nunmehr zeitgemäß ergänzt „Nachrichtentechnik, Übertragungstechnik“;
? „Informationstechnik und –verarbeitung“ lautet nunmehr zeitgemäß gekürzt „Informationstechnik“;
? „Baunebengewerbe, Innenarchitektur“ lautet nunmehr zeitgemäß der Bedeutung entsprechend „Baugewerbe, Innenarchitektur“;
? „Patentwesen“ lautet nunmehr zeitgemäß ergänzt „Gewerblicher Rechtsschutz“.
Die Ausstellung neuer Ausweiskarten aufgrund dieser bloßen Umbenennungen, denen keine inhaltlichen Änderungen zugrunde liegen, ist nicht erforderlich, hat aber über Wunsch der jeweils betroffenen Gerichtssachverständigen auf deren Antrag hin zu erfolgen.
Die Fachgruppe „Edelmetalle, Juwelen, Uhren, Glas, Pretiosen“ wird in zwei Fachgruppen aufgeteilt, welche nunmehr lauten:
? „Pretiosen, Modeschmuck“ und
? „Glas, Glasbearbeitung“.
Die bisher in der Fachgruppe „Edelmetalle, Juwelen, Uhren, Glas, Pretiosen“ zusammengefassten Fachgebiete werden ihrem Gegenstand entsprechend auf die beiden neuen Fachgruppen aufgeteilt und die dort eingetragenen Gerichtssachverständigen mit ihrem jeweiligen Fachgebiet transferiert (siehe Punkt römisch eins.B.5 des Erlasses).
Die Fachgruppe
? „Kleinsilberwaren, Modeschmuck“ wird aufgelöst, deren Fachgebiete und die dort eingetragenen Sachverständigen werden in die Fachgruppe „Pretiosen, Modeschmuck“ transferiert.
Jenen Sachverständigen, die in die neue Fachgruppe „Glas, Glasbearbeitung“ wechseln, sowie jenen, die aus der aufgelassenen Fachgruppe „Kleinsilberwaren, Modeschmuck“ in die Fachgruppe „Pretiosen, Modeschmuck“ transferiert werden, ist – schon um Missverständnisse im Rechtsverkehr hintan zu halten – eine neue Ausweiskarte auszustellen. Die Ausweiskarten der inhaltlich nur von einer Umbenennung ihrer Fachgruppe betroffenen Sachverständigen der neuen Fachgruppe behalten ihre Gültigkeit.
Die sich aus den Fachgruppenänderungen weiters ergebenden Auswirkungen auf die einzelnen Fachgebiete und die dort eingetragenen Gerichtssachverständigen werden in der Folge dargestellt.
B) Für die einzelnen Fachgebiete ergeben sich folgende Änderungen:
1) Die bloße Umbenennung von Fachgebieten hat auf den jeweiligen Zertifizierungsumfang keinerlei Einfluss:
Sachverständige, die derzeit für Fachgebiete
eingetragen sind, welche nach diesem Erlass ohne
inhaltliche Änderung ihres Fachbereichs bloß eine
andere Bezeichnung erhalten, gelten ab diesem Zeitpunkt als für das neu bezeichnete Fachgebiet
allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert.
Eine neue Bezeichnung erhalten folgende Fachgebiete:
Die Bezeichnung des bisherigen Fachgebiets ? „Rekonstruktion ausgefeilter Stempeleindrücke in Metall“ lautet nunmehr zeitgemäß „Rekonstruktion beseitigter Prägespuren“;
? „Werkzeugspuren“ lautet nunmehr deutlicher „Formspuren (Werkzeug, Sohlen, Schlüssel, Schlösser)“;
? „Untersuchung von Gegenständen“ lautet nunmehr zeitgemäß „Kriminaltechnische Untersuchung von Gegenständen“;
? „Geldfälschung“ lautet nunmehr zeitgemäß „Fälschung von Geld, Wertpapieren“;
? „Verkehrssicherheit: Straßenverkehr (insbes. Kfz) lautet nunmehr zeitgemäß „Verkehrsunfall, Straßenverkehr, Unfallanalyse“;
? „Kraftfahrzeugelektronik, insbesondere Car-Area-Networks“ lautet nunmehr zeitgemäß „Kfz-Elektronik“;
? „Verkehrssicherungsanlagen sowie Ampelanlagen“ lautet nunmehr zeitgemäß „Verkehrssicherheitsanlagen, Ampelanlagen“;
? „Verkehrssicherheit: Eisenbahn- und Seilbahnverkehr“ lautet nunmehr deutlicher „Eisenbahn, Seilbahn, Unfallanalyse“;
? „Verkehrssicherheit: Schifffahrt“ lautet nunmehr deutlicher „Schifffahrt, Unfallanalyse“;
? „Verkehrssicherheit: Luftfahrt“ lautet nunmehr deutlicher „Luftfahrt, Unfallanalyse“;
? „Fotogrammetrie von Reifenspuren“ lautet nunmehr deutlicher „Fotogrammetrie, Auswertung von Unfallspuren“;
? „Auswertung von Tachographenscheiben und Unfalldatenschreibern“ lautet nunmehr zeitgemäß „Auswertung von Fahrtschreibern, Unfalldatenschreibern“;
? „andere Fahrzeuge, Reparatur, Bewertung“ lautet „Andere Fahrzeuge, Reparatur, Bewertung“;
? „Kfz-Zubehör, insbesondere Reifen“ lautet nunmehr deutlicher „Reifenschaden“;
? „Allgemeine Physik“ lautet nunmehr deutlicher „Allgemeine, angewandte Physik“;
? „Statistik (inkl. Versicherungsmathematik)“ lautet nunmehr verkürzt „Statistik“;
? „Wald- und Forstwirtschaft, Hölzer, Holzgewinnung (inkl. Bringung und Transport)“ lautet nunmehr deutlicher „Wald- und Forstwirtschaft, Hölzer, Holzgewinnung (inkl. Bringung, Transport)“;
? „Tischler- und Bautischlerarbeiten“ lautet nunmehr verkürzt „Bautischlerarbeiten“;
? „Parkette und andere Fußböden“ lautet nunmehr deutlicher „Parkette, andere Holzböden“;
? „Technische Chemie (chemisch-technologische Untersuchungen)“ lautet nunmehr deutlicher „Chemische Technologie (insbesondere Produktion, Untersuchung)“;
? „Gummi“ lautet nunmehr deutlicher „Kautschuk, Gummi“;
? „Kunststoffe (Polymere und Zusatzstoffe)“ lautet nunmehr
deutlicher „Kunststoffe (Polymere, Zusatzstoffe, Weichmacher, Antistatika, Flammenhemmer, etc.)“;
? „Umweltchemie“ lautet nunmehr deutlicher „Umweltchemie (ökologische Chemie)“;
? „Korrosion“ lautet nunmehr deutlicher „Chemie der Korrosion“;
? „Draht, Drahtseile, Drahtstifte, Nägel, Nieten, Schrauben, Ketten und dgl.“ lautet nunmehr verkürzt „Metallumformen und –verbinden (Draht, Nägel, etc.);
? „Metall-, Dreh-, Gieß-, Klebe-, Druck-, Press- und Prägearbeiten, Arbeiten der Metalldrechsler“ lautet nunmehr zusammengefasst „sonstige Metallarbeiten“;
? „Arbeiten der Metall- und Blechwarenlackierer und –maler“ lautet nunmehr deutlicher „Beschichtung von Metallen“;
? „Korrosion und Korrosionsschutz“ lautet nunmehr deutlicher in Abgrenzung zur chemischen Betrachtung „Korrosion, Korrosionsschutz, Oberflächenschutz“;
? „Fotografische und kinematografische Geräte und Waren (Aufnahme, Wiedergabe“ lautet nunmehr verkürzt „Fotografische, kinematografische Geräte“;
? „Instrumente und Geräte zum Messen im allgemeinen“ lautet nunmehr verkürzt „Instrumente, Geräte zum Messen“;
? „Allgemeiner Maschinenbau“ lautet nunmehr deutlicher „Sonstige Maschinen, Anlagen“;
? „Wasser- und Windräder (Turbinen)“ lautet nunmehr deutlicher „Wasserturbinen, Windräder“;
? „Krane, Elevatoren, Aufzüge, Hebezeuge, Förderanlagen, Stapelgeräte“ lautet nunmehr in zeitgemäßer Ergänzung „Krane, Elevatoren, Aufzüge, Hebezeuge, Förderanlagen, Stapelgeräte, bewegliche Regalsysteme“;
? „Maschinen zur mechanischen Kraftübertragung“ lautet nunmehr deutlicher „Maschinen zur mechanischen Kraftübertragung, Getriebe“;
? „Maschinen und Geräte zur Bearbeitung von Holz“ lautet nunmehr verkürzt „Holzbearbeitungsmaschinen“;
? „Maschinen und Geräte zur Bearbeitung von Metallen“ lautet nunmehr deutlicher „Werkzeugmaschinen, Fertigungsmaschinen“;
? „Maschinen und Geräte zur Bearbeitung von Mineralien und Gesteinen“ lautet nunmehr deutlicher „Maschinen, Anlagen zur Bearbeitung von Mineralien, Gesteinen“;
? „Maschinen und Geräte für das Berg- und Hüttenwesen“ lautet nunmehr deutlicher „Maschinen, Anlagen für den Hüttenbetrieb, Bergbaumaschinen“;
? „Maschinen und Geräte zur Bearbeitung von Leder“ lautet nunmehr zeitgemäß „Maschinen, Anlagen zur Lederbearbeitung“;
? „Maschinen und Geräte zur Bearbeitung von Kunststoffen einschließlich ihrer Verarbeitung und Werkzeuge“ lautet nunmehr verkürzt „Maschinen, Anlagen zur Kunststoffbearbeitung“;
? „Maschinen und Geräte für chemisch-technische Bearbeitungen“ lautet nunmehr zeitgemäß „Maschinen, Anlagen für chemisch-technische Bearbeitungen“;
? „Maschinen und Geräte für die Papiererzeugung und Papierverarbeitung“ lautet nunmehr zeitgemäß „Maschinen, Anlagen für Papiererzeugung, Papierverarbeitung“;
? „Druckereimaschinen sowie Maschinen und Geräte für das graphische Gewerbe“ lautet nunmehr zeitgemäß „Druckereimaschinen, Maschinen, Anlagen für das grafische Gewerbe“;
? „Maschinen und Geräte für die Bauwirtschaft und für Baunebengewerbe“ lautet nunmehr zeitgemäß „Maschinen, Anlagen für Bauwirtschaft, Baugewerbe“;
? „Textilmaschinen, Maschinen und Geräte für Textilbearbeitung“ lautet nunmehr zeitgemäß „Textilmaschinen, Maschinen, Anlagen für Textilbearbeitung“;
? „Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte“ lautet nunmehr zeitgemäß „Landwirtschaftliche Maschinen, Anlagen“;
? „Forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte“ lautet nunmehr zeitgemäß „Forstwirtschaftliche Maschinen, Anlagen“;
? „Fahrzeugbau im allgemeinen“ lautet nunmehr deutlicher „Sonstige Fahrzeuge“;
? „Fahrzeugbau: Straßenfahrzeuge“ lautet nunmehr verkürzt „Straßenfahrzeuge“;
? „Fahrzeugbau: Schienenfahrzeuge, Seilbahnen, Sessel- und Schlepplifte“ lautet nunmehr verkürzt „Schienenfahrzeuge, Seilbahnen, Sessellifte, Schlepplifte“;
? „Fahrzeugbau: Wasserfahrzeuge“ lautet nunmehr verkürzt „Wasserfahrzeuge“;
? „Fahrzeugbau: Luftfahrzeuge“ lautet nunmehr verkürzt „Luftfahrzeuge“;
? „Wärme- und Kältemaschinen und dgl.“ lautet nunmehr verkürzt „Wärmepumpen, Wärmemaschinen, Kältemaschinen“;
? „Automaten und Feuerzeuge“ lautet nunmehr deutlicher „Verkaufsautomaten, Spielautomaten, Feuerzeuge“;
? „Maschinen d. Textverarbeitung (Schreibmaschinen und – automaten)“ lautet nunmehr deutlicher „Mechanische Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Büromaschinen“;
? „Büromöbel, Büroeinrichtung und andere Organisationsmittel“ lautet nunmehr deutlicher „Verstellbare Sessel, Tische, Betten, etc.“;
? „Gastronomie und Großküchenmaschinen“ lautet nunmehr deutlicher „Maschinen für das Gastgewerbe“;
? „Maschinenprüfungswesen“ lautet nunmehr deutlicher „Maschinenprüfwesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel)“;
? „Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen und technischen Geräten“ lautet nunmehr deutlicher „Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen, Anlagen, Geräten, Instrumenten“;
? „Leistungselektronik einschließlich statischer Umformer“ lautet nunmehr deutlicher „Leistungselektronik inkl. statischer Umformer, USV-Anlagen“;
? „Umlaufende elektrische Maschinen“ lautet nunmehr deutlicher „Elektrische Maschinen: Generatoren, Motoren, Transformatoren“;
? „Niederspannungsanlagen (Verteilnetze, Verbraucheranlagen, Schutzmaßnahmen)“ lautet nunmehr deutlicher „Niederspannungsanlagen: Verteilnetze, elektrische Anlagen, Elektroinstallationen, Schaltgeräte, Schutzmaßnahmen“;
? „Sonderanlagen“ lautet nunmehr deutlicher „Sonstige elektrische Anlagen“.
? Für dieses Fachgebiet ist es hinkünftig zur Verdeutlichung des Zertifizierungsumfangs verpflichtend, eine Umschreibung des von der Zertifizierung umfassten konkreten Tätigkeitsbereichs einzutragen („nur für …“), um einen hinreichenden Informationswert für die Gerichte in der SDG-Liste zu erzielen.
? „Elektromedizinische Apparate und Einrichtungen“ lautet nunmehr deutlicher „Elektromedizinische Anlagen, Apparate, Geräte“;
? „Blitzschutz“ lautet nunmehr deutlicher „Blitzschutzanlagen, Blitzschutzmaterial“;
? „Schaltkreise, Bauelemente der Elektronik“ lautet nunmehr deutlicher „Schaltkreise, Bauelemente, Schaltungstechnik elektronischer Geräte“;
? „Leistungsverstärker“ lautet nunmehr deutlicher „Verstärker der Nachrichtentechnik“;
? „Telefonie, Fernschreibeinrichtungen“ lautet nunmehr verkürzt „Telefonie, Fernschreiben“;
? „Nachrichtenwandler, Beschallungstechnik“ lautet nunmehr deutlicher „Beschallungstechnik, Raumakustik, akustische Wandler“;
? „Radio- und Fernsehempfängertechnik, Empfangsantennen (Einrichtungen zur drahtlosen Nachrichtenübertragung)“ lautet nunmehr verkürzt und deutlicher „Empfängertechnik:
Radioempfänger, Fernsehempfänger, Antennen, SAT“;
? „Sendeanlagen einschließlich Sendeantennen und leitungsgeführter Strahlung“ lautet nunmehr deutlicher „Sendertechnik: Radiosender, Fernsehsender, Antennen, Mobiltelefonanlagen“;
? „Aufzeichnung von Radio- und Fernsehsignalen, Studiotechnik“ lautet nunmehr deutlicher „Audioaufzeichnung, Videoaufzeichnung, Studiotechnik, digitale und analoge Signaldarstellung“;
? „Digitale elektronische Rechenanlagen (Hardware Prozessrechner)“ lautet nunmehr deutlicher „IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie“;
? „Mikroprozessoren (Digitale Kleinrechenanlagen)“ lautet nunmehr deutlicher „Mikroprozessoren in der Gerätetechnik, Embedded Systems“.
Über Antrag können bislang in diesem Fachgebiet eingetragene Sachverständige bei gleichzeitiger Löschung in diesem Fachgebiet in die Fachgebiete „IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie“, „Gebäudeautomation, Gebäudetechnik, Zutrittskontrolle, Alarmsysteme“, „IT Sicherheit, Datenschutz, Verschlüsselung und Signaturerstellung, Virenschutz“ übertragen werden.
? „Gebäudeautomation und Leittechnik“ lautet nunmehr deutlicher „Gebäudeautomation, Gebäudetechnik, Zutrittskontrolle, Alarmsysteme“;
? „Programmierung digitaler Systeme (Software)“ lautet nunmehr deutlicher „Softwaretechnik, Programmierung“;
? „Datensicherheit, Informationstechnischer Datenschutz, elektromagnetische Verträglichkeit“ lautet nunmehr deutlicher „IT Sicherheit, Datenschutz, Verschlüsselung und Signaturerstellung, Virenschutz“;
? „Netzwerkanwendungen, verteilte Systeme“ lautet nunmehr deutlicher „Internetsoftware, Web Programmierung, Netzwerkanwendung“;
? „Anwendungsprogramme“ lautet nunmehr deutlicher „Anwendungssoftware, Standardprogramme“.
In Hinkunft ist es zur Verdeutlichung des Zertifizierungsumfangs verpflichtend, hier eine Umschreibung des von der Zertifizierung umfassten konkreten Tätigkeitsbereichs einzutragen („nur für …“), um in der SDG-Liste einen hinreichenden Informationswert für die Gerichte durch Präzisierung der von der Zertifizierung umfassten Anwendungsprogramme zu erhalten. ? „Elektronische Kommunikation, Internetanwendungen“ lautet nunmehr deutlicher „Kommunikationssysteme: LAN, WAN, MAN, Internet“;
? „Programmierbare Steuerungen“ lautet nunmehr deutlicher „Anlagensteuerungen, Messtechnik, Regelungstechnik und Fernwirktechnik, SPS“;
? „Statik einschließlich Vermessung und Berechnung“ lautet nunmehr verkürzt „Statik“;
? „Eisenbahnbau“ lautet nunmehr zeitgemäß „Eisenbahnanlagen“
? „Kläranlagen“ lautet nunmehr deutlicher „Abwassertechnische Anlagen“;
? „Metallkonstruktionen (Stahlbau etc.)“ lautet nunmehr verkürzt „Metallkonstruktionen“;
? „Sportanlagen, Spielplätze und Bäder“ lautet nunmehr verkürzt „Sportanlagen, Spielplätze“;
? „Arbeiten der Maler, Anstreicher, Lackierer und Beschichter“ lautet nunmehr exakter „Malerarbeiten, Anstreicherarbeiten, Lackiererarbeiten, Beschichtungen“;
? „Vermittlungen“ lautet nunmehr deutlicher „Vermittlungen im Kunstbereich, Unterhaltungsbereich“;
? „Gewerbsmäßige Arbeitskräfteüberlassung (Zeitarbeit, Personalleasing)“ lautet nunmehr verkürzt „Personalleasing, Arbeitskräfteüberlassung“;
? „Vergnügungsunternehmungen, Tanzschulen“ lautet nunmehr deutlicher „Tanzschulen, Schaustellerbetriebe, Vergnügungsunternehmungen“;
? „Trafikwesen, Handel mit Tabak“ lautet nunmehr deutlicher „Trafikwesen, Handel mit Tabakwaren und sonstigen Trafikartikeln“;
? „Alt- und Gebrauchtwarenhandel, Schätzung von Gebrauchsgegenständen“ lautet nunmehr deutlicher „Alt- und Gebrauchtwarenhandel (Schätzung von Gebrauchsgegenständen, Wohnungsinhalten, ausgenommen Kunstgegenstände, Antiquitäten und andere Wertsachen)“;
? „Wertpapierberatungs- und –abwicklungsgeschäfte“ lautet nunmehr deutlicher „Wertpapiergeschäfte, Fondsgeschäfte inkl. Beratung und Abwicklung“;
? „Wertpapiere und derivative Finanzprodukte“ lautet nunmehr verkürzt „Derivative Finanzprodukte“;
? „Dokumentengeschäfte (Akkreditive, Dokumenteninkasso)“ lautet nunmehr verkürzt „Dokumenteninkasso“;
? „Einbruchversicherung“ lautet nunmehr deutlicher „Einbruchversicherung, Diebstahlversicherung“;
? „Maschinenversicherung“ lautet nunmehr deutlicher „Maschinenbruchversicherung“;
? „Wasserleitungsbruchversicherung“ lautet nunmehr deutlicher „Leitungswasserschadenversicherung“;
? „Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler“ lautet nunmehr verkürzt „Versicherungsvermittler“;
? „Betriebsberatung“ lautet nunmehr zeitgemäß „Unternehmensberatung“;
? „Elektronische Datenspeicherung und Datenverarbeitung zu Betriebszwecken“ lautet nunmehr deutlicher „Betriebsinformatik: IT Einsatzorganisation“;
? „Kalkulation und Kostenrechnung“ lautet nunmehr deutlicher „Kostenrechnung, Leistungsrechnung, Kalkulation, Betriebsergebnisrechnung“;
? „Konzernabschluss und internationale Rechnungslegung, Finanzprüfung“ lautet nunmehr verkürzt „Konzernabschluss, internationale Rechnungslegung“;
? „Unternehmensbewertung, Ertragsberechnung, Liquidität“ lautet nunmehr deutlicher „Unternehmensbewertung, Unternehmensplanung (Investitionsplanung, Finanzplanung, Kostenplanung, Liquiditätsplanung)“;
? „Unternehmensführung, -(re)organisation, -sanierung, - liquidation“ lautet nunmehr deutlicher „Unternehmensführung, Unternehmensreorganisation, Unternehmenssanierung, Unternehmensliquidation“;
? „Größere Wohnhäuser (Baugründe)“ lautet nunmehr deutlicher „Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)“;
? „Kleinere Wohnhäuser (Baugründe)“ lautet nunmehr deutlicher „Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)“;
? „Immobilienverwaltung (besonders für Gebäude)“ lautet nunmehr verkürzt „Immobilienverwaltung“;
? „Baugrundstücke“ lautet nunmehr verkürzt und zeitgemäß „Baugründe“;
? „Förderungswesen“ soll auf den Bereich der landwirtschaftlichen Förderung beschränkt werden. Das Fachgebiet lautet daher nunmehr „Förderungswesen in der Land- und Forstwirtschaft“. Die bisher für dieses Fachgebiet eingetragenen Sachverständigen werden mit der Einschränkung „nur für Förderungswesen“ in das Fachgebiet „Baugründe“ transferiert. Ein Verbleib im bisherigen Fachgebiet ist nur gegen Nachweis der erforderlichen Qualifikation gegenüber dem zuständigen Präsidenten/der zuständigen Präsidentin zulässig.
2) Soweit Fachgebiete, für welche Personen in der SDG-Liste eingetragen sind, mangels eines konkreten
Bedarfs der Gerichte aufgelassen werden, wird
gleichzeitig für die (bis dahin allenfalls)
eingetragenen Personen angeordnet, in welche
Fachgebiete deren Tätigkeitsbereich zu übertragen ist. Mit der Übertragung gelten die Sachverständigen als für das neue Fachgebiet allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert. Soweit der Gegenstand des neuen
Fachgebiets den bisherigen Umfang der Zertifizierung überschreitet, ist eine Beschränkung („nur für“) einzutragen. Eine Ausweitung des bisherigen
Fachbereichs kann nur über Antrag und ergänzende Erhebung/Prüfung, gegebenenfalls bei der Zertifizierungskommission, auf Veranlassung der zuständigen listenführenden Landesgerichtspräsidenten und –präsidentinnen erfolgen.
Wechseln Sachverständige durch die Übertragung in eine neue Fachgruppe, für die sie bislang nicht eingetragen waren, so sind neue Ausweiskarten auszustellen.
Folgende Fachgebiete werden mangels Bedarfs der Gerichte aufgelassen:
? „Simulation von Verkehrsunfällen“: Die eingetragenen Sachverständigen sind mit der Beschränkung „nur für Simulation von Verkehrsunfällen“ in das Fachgebiet „Verkehrsunfall Straßenverkehr, Unfallanalyse“ zu übertragen, soweit sie nicht ohnehin bereits dort eingetragen sind.
? „Personenverkehr“;
? „Verkehr: Straßenverkehr“;
? „Verkehr: Eisenbahn“;
? „Verkehr: Schifffahrt“;
? „Verkehr: Luftfahrt“;
? „Kleinsilberwaren“: Die eingetragenen Sachverständigen
sind mit der Beschränkung „nur für Kleinsilberwaren“ in das Fachgebiet „Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine“ zu übertragen. Infolge Fachgruppenwechsels ist die Ausstellung neuer Ausweiskarten erforderlich.
? „Töpfergewerbe“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das neu eröffnete Fachgebiet „Hafnerarbeiten, Ofensetzerarbeiten“ zu übertragen. Infolge Fachgruppenwechsels ist die Ausstellung neuer Ausweiskarten erforderlich.
? „Eisen- und Stahlkurzwaren“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in die Fachgebiete „Eisenwaren“ und „Stahlwaren“ zu übertragen.
? „Chinasilber, Alpakka, Neusilber und ähnliche Legierungen sowie Waren aus diesen Materialien“;
? „Schweißtechnologie“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Metallurgische Technologie, Schweißarbeiten“ zu übertragen.
? „Haushaltsmaschinen und –geräte“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Elektrische Haushaltsgeräte, Bürogeräte, Elektrospielzeug“ mit der Beschränkung „nur für Haushaltsgeräte“ zu übertragen. Infolge Fachgruppenwechsels ist die Ausstellung neuer Ausweiskarten erforderlich.
? „Thermische Energieerzeugungsanlagen“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Dampfkessel, Dampfmaschinen, Dampfturbinen“ zu übertragen. Infolge Fachgruppenwechsels ist die Ausstellung neuer Ausweiskarten erforderlich.
? „Tonfilmtechnik“;
? „Mess-, Regel- und Fernwirktechnik einschließlich Warn- und Meldeeinrichtungen“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Anlagensteuerungen, Messtechnik, Regelungstechnik und Fernwirktechnik, SPS“ zu übertragen Infolge Fachgruppenwechsels ist die Ausstellung neuer Ausweiskarten erforderlich.
? „Überspannungs- und Blitzschutz in der Nachrichtentechnik“: Die eingetragenen Sachverständigen sind über Antrag in das Fachgebiet „Erdungsanlagen, Überspannungsschutz“ und/oder „Blitzschutzanlagen, Blitzschutzmaterial“ zu übertragen.
? „Theateragenturen“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Vermittlungen im Kunstbereich, Unterhaltungsbereich“ zu übertragen.
? „Unternehmensberatung“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Unternehmensberatung“ zu übertragen. Infolge Fachgruppenwechsels ist die Ausstellung neuer Ausweiskarten erforderlich.
? „Honorar der Rechtsanwälte“: Das Fachgebiet wird mangels Bedarfs der Gerichte (im Hinblick auf die Fachkunde der gerichtlichen Entscheidungsorgane und die in Paragraph 28, Absatz eins, Litera f, RAO vorgesehenen Gutachten der Rechtsanwaltskammern) aufgelassen, bleibt aber hinsichtlich der bislang Eingetragenen in der SDG-Liste bestehen, Neueintragungen sind unzulässig.
? „Mobiliarsicherheiten“: Die praktische Bedeutung dieses Fachgebiets beschränkte sich auf das Kreditwesen, welches ohnedies vom Fachgebiet „Kreditwesen“ umfasst ist.
? „Bäckereibetrieb“;
? „Unternehmensplanung, -kooperation, Investitionsplanung,
-rechnung“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Unternehmensbewertung, Unternehmensplanung (Investitionsplanung, Finanzplanung, Kostenplanung, Liquiditätsplanung)“ zu übertragen.
Infolge Fachgruppenwechsels ist die Ausstellung neuer
Ausweiskarten erforderlich.
? „Revisionsverbände“;
? „Prüfung von Revisionsverbänden“;
? „Geschäftsvermittlung“: Die eingetragenen
Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Immobilienvermittlung“ zu übertragen.
? „Wohnungsvermittlung“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Immobilienvermittlung“ zu übertragen.
? „Hypothekenvermittlung“: Die eingetragenen Sachverständigen sind in das Fachgebiet „Immobilienvermittlung“ zu übertragen.
? „Bewertung sonstiger Immobilien“: Die eingetragenen Sachverständigen sind über Antrag in das geeignete Fachgebiet zu übertragen.
3) Bei der Zusammenlegung von Fachgebieten sind jene Sachverständigen, die bislang nicht in alle der
nunmehr zusammengefassten Fachgebiete eingetragen
waren, von der BRZ-GmbH in das neue Fachgebiet mit der Beschränkung „nur für …“ zu übertragen, damit durch Eintragung im erweiterten Fachgebiet der Zertifizierungsumfang nicht überschritten wird. Die Beschränkung „nur für“ hat sich auf den bisherigen Tätigkeitsbereich dieser Sachverständigen zu beziehen.
Folgende Fachgebiete sind auf Grund ihres Sachzusammenhangs sowie der gemeinsamen Ausbildungsbereiche zusammenzulegen:
? „Kfz-Reparaturen und Havarieschäden (inkl. Bewertungen)“, „Automobilkarosserien“,
„Kfz-Bewertung, Schätzung“ und
„Autospenglerarbeiten“ sind in dem neuen Fachgebiet ? „Kfz-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung“ zusammenzufassen: Die eingetragenen Sachverständigen sind – soweit sie nicht bereits ohnehin in allen vier Fachgebieten eingetragen waren – mit der Beschränkung „nur für …“ ihrem Zertifizierungsumfang entsprechend in das neue Fachgebiet zu übertragen.
? „Allgemeine Chemie“,
„Anorganische Chemie“ und
„Organische Chemie“ sind in dem Fachgebiet
? „Allgemeine angewandte Chemie, allgemeine analytische
Chemie“ zusammenzufassen.
? „Gold- und Silberwaren“ und
„Juwelen, Edelsteine (inkl. Handel)“ sind auf Grund ihres
Sachzusammenhangs in dem Fachgebiet
? „Juwelen, Edelmetalle, Edelsteine“ zusammenzufassen:
Die bislang in „Gold- und Silberwaren“ eingetragenen Sachverständigen sind – soweit sie nicht in beiden Fachgebieten eingetragen waren – mit der Beschränkung „nur für Gold- und Silberwaren“ in das neue Fachgebiet zu übertragen.
? „Kupferwaren“,
„Zinkwaren, Bleiwaren“ und
? „Messingwaren“ sind auf Grund ihres Sachzusammenhangs in
dem Fachgebiet
„Buntmetalle“ zusammenzufassen.
? „Feuerfeste Kassen, Metallbehältnisse,
Kassenschlosserarbeiten“ und
„Genormte Wertschutztüren, -räume, -behältnisse“ sind auf Grund ihres Sachzusammenhangs in dem Fachgebiet ? „Tresore, Kassenschlosserarbeiten, Wertschutztüren“ zusammenzufassen.
? „Müllereimaschinen und sonstige Mühleneinrichtung“,
? „Maschinen und Geräte für die Fleischverarbeitung“,
? „Maschinen und Geräte für den Bäckereibetrieb“,
? „Maschinen und Geräte für Molkerei und Käserei“,
? „Maschinen und Geräte für Brauereien“ und
? „Maschinen und Geräte für sonstige
Nahrungsmittelerzeugung“ sind auf Grund ihres Sachzusammenhangs in dem Fachgebiet
? „Maschinen, Anlagen zur Lebensmittelerzeugung, Genussmittelerzeugung“ zusammenzufassen: Die eingetragenen Sachverständigen sind – soweit sie nicht in allen Fachgebieten eingetragen waren – mit der Beschränkung „nur für …“ in das neue Fachgebiet zu übertragen.
? „Buchführung, Bilanzierung und Rechnungsabschluss“, „Buchführung und Rechnungsprüfung mit elektronischer Datenspeicherung“ und
? „Buch- und Rechnungsprüfung im allgemeinen“ sind auf Grund ihres Sachzusammenhangs in dem Fachgebiet ? „Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung“ zusammenzufassen.
4) Werden Fachgebiete geteilt, so sind die eingetragenen Sachverständigen grundsätzlich in alle daraus entstehenden Fachgebiete einzutragen und gelten für sämtliche Fachgebiete als allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert.
Ist der Zertifizierungsgegenstand jedoch bereits bisher beschränkt gewesen (z.B. „nur für Flugsicherungswesen), so ist der Sachverständige (gegebenenfalls unter Übernahme der Beschränkung) nur für jenes Fachgebiet einzutragen, das seinem Zertifzierungsumfang am besten entspricht.
Folgende Fachgebiete sind auf Grund ihrer unterschiedlichen Fachbereiche, Einsatzgebiete und/oder Ausbildungsbesonderheiten aufzuteilen:
? „Eisenbahnsicherungswesen und Flugsicherungswesen“ wird
aufgeteilt in
„Eisenbahnsicherungswesen“ und
? „Flugsicherungswesen“
? „Bau- und Landmaschinen, Reparatur, Havarieschäden,
Bewertung“ wird aufgeteilt in
? „Baumaschinen, Reparatur, Havarieschäden, Bewertung“ und
? „Landmaschinen, Reparatur, Havarieschäden, Bewertung“
? „Biochemie und Agrikulturchemie (einschließlich Schädlingsbekämpfung und Düngung)“ wird aufgeteilt in
? „Biochemie“ und
? „Agrochemie (insbesondere Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung, Düngung)“
? „Schall- und Schwingungstechnik, Akustik, Wärme- und Feuchtigkeitstechnik“ wird aufgeteilt in
? „Wärmetechnik, Feuchtigkeitstechnik“ und
? „Schalltechnik, Schwingungstechnik, Akustik“
? „Unfall- und Haftpflichtversicherung“ wird aufgeteilt in
? „Unfallversicherung“ und
? „Haftpflichtversicherung“.
5) Migriert ein Fachgebiet auf Grund der nunmehr gegebenen Sachnähe und/oder aus systematischen Gründen in eine andere Fachgruppe, so gilt dies auch für die dort
bislang eingetragenen Sachverständigen, die damit automatisch zu Sachverständigen der neuen Fachgruppe werden.
Diesen Sachverständigen ist in der Regel (außer es ergibt sich aufgrund der bereits bestehenden Eintragungen für die neue Fachgruppe keine Änderung der Ausweisdaten) eine neue Ausweiskarte auszustellen.
Folgende Fachgebiete werden auf Grund des Sachzusammenhangs im Einklang mit systematischen Erwägungen in eine andere Fachgruppe transferiert:
? „Rauchfangausschleifverfahren“ wird in die Fachgruppe „Baugewerbe, Innenarchitektur“ transferiert und lautet dort „Rauchfangsanierungsverfahren (inkl. Ausschleifen)“. ? „Töpfergewerbe“ wird in die Fachgruppe „Baugewerbe“ transferiert und lautet dort „Hafnerarbeiten, Ofensetzerarbeiten“.
? „Modeschmuck, Bijouterie“ wird in die Fachgruppe „Pretiosen, Modeschmuck“ transferiert und lautet dort „Modeschmuck“.
? „Maschinen zur Reprotechnik (Bürodrucktechnische Maschinen und Kopiergeräte sowie sonstige Maschinen und Geräte der Postbearbeitung)“ wird in die Fachgruppe „Elektrische Anlagen, Geräte, Elektrotechnik“ transferiert und lautet dort „Elektrische Büromaschinen zur Reproduktion, insbesondere zur Postbearbeitung“. ? „Datenverarbeitungsgeräte“ wird in die Fachgruppe „Informationstechnik“ transferiert und lautet dort „PC’s“. Die bislang im Fachgebiet „Datenverarbeitungsgeräte“ eingetragenen Sachverständigen sind in das neue Fachgebiet mit der Beschränkung „nur für Datenverarbeitungsgeräte“ zu übertragen. Von der Beschränkung kann über Antrag abgesehen werden, wenn der zuständige Präsident feststellt, dass der Zertifizierungsumfang auch der Fachgruppe „Informationstechnik“ entspricht.
? „Fördertechnik (Rohrpost, Aktenförderanlagen)“ wird in die Fachgruppe „Elektrische Anlagen, Geräte, Elektrotechnik“ transferiert und lautet dort „Fördertechnik (Rohrpost, Aktenförderanlagen)“.
? „Netzwerktechnik“ wird in die Fachgruppe „Nachrichtentechnik, Übertragungstechnik“ transferiert und lautet dort „Netzwerktechnik: Verkabelungssysteme, Aufbautechnik“.
? „Gerüstebau“ wird in die Fachgruppe „Baugewerbe, Innenarchitektur“ transferiert und lautet dort „Gerüstebau“.
? Die Fachgebiete „Glaserzeugung“, „Glasschleifen und andere Glasbe- und Verarbeitung“, „Glaswaren“, „Glaserarbeiten (inkl. Spiegel), „Isolierglas“ und „Glaskonstruktionen, Verglasungen“ werden in die neue Fachgruppe „Glas, Glasbearbeitung“ transferiert und lauten dort „Glaserzeugung“, „Glasschleifen, Glasbearbeitung, Glasverarbeitung“, „Glaswaren“, „Glaserarbeiten (inkl. Spiegel)“, „Isolierglas“ und „Glaskonstruktionen, Verglasungen“.
? „Informations- und Privatdetektivwesen, Bewachungsgewerbe“ wird in die Fachgruppe „Sicherheitswesen“ transferiert und lautet dort „Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe“.
? „Vermögensberatung“ wird in die Fachgruppe „Kredit, Banken, Börsen“ transferiert und lautet dort „Vermögensberatung“.
? „Honorar im Rechnungswesen“ wird in die Fachgruppe „Steuerwesen, Rechnungswesen“ transferiert und lautet dort „Honorar im Steuerwesen, Rechnungswesen“.
? „Inkassowesen“ wird in die Fachgruppe „Dienstleistungen – Gewerbe, Freie Berufe“ transferiert und lautet dort „Inkassobüros“.
? „Pfandleihwesen“ wird in die Fachgruppe „Dienstleistungen – Gewerbe, Freie Berufe“ transferiert und lautet dort „Pfandleihwesen“.
? „Betriebliche Versorgungseinrichtungen und betriebliches Pensionswesen, Pensionskassen“ wird in die Fachgruppe „Versicherungen“ transferiert und lautet dort „Betriebliches Vorsorgewesen, Versicherungen, Pensionskassen“.
6) Werden Fachgebiete neu eröffnet, so kann eine Eintragung nur über Antrag nach ergänzenden
Erhebungen, gegebenenfalls Zertifizierung, durch die zuständigen Präsidenten und Präsidentinnen erfolgen.
Folgende Fachgebiete werden infolge anzunehmenden Bedarfs bei den Gerichten neu eröffnet:
? In der Fachgruppe „Sicherheitswesen“ die Fachgebiete „Feuerwehrwesen“,
„Bauarbeitenkoordination“ und „Veranstaltungswesen“. ? In der Fachgruppe „Verkehr, Fahrzeugtechnik“ die Fachgebiete
„Kfz-Lackierung“,
„Historische Fahrzeuge, Restaurierung, Bewertung“ und
„Wasserfahrzeuge, Restaurierung, Bewertung“.
? In der Fachgruppe „Physik“ das Fachgebiet
„Strahlenbelastung, Dosimetrie“.
? In der Fachgruppe „Chemie“ die Fachgebiete
„Chemische Verfahrenstechnik“ und „Chemie der Metalle, der Metallbearbeitung, der Metallbehandlung“.
? In der Fachgruppe „Maschinen, Anlagen, Geräte, Instrumente“ die Fachgebiete „Uhren, Zeitmessgeräte“ (für mechanische Belange, das Fachgebiet „Uhren“ in der Fachgruppe „Pretiosen, Modeschmuck“ erfasst Uhren nur als Schmuck und Wertgegenstände).
„Sportmaschinen, Fitnessmaschinen“, „Festigkeitsberechnungen, finite Elemente“, „Mechatronik“,
„Angetriebene Türen, Tore, Schranken“,
„Fliegende Bauten, Maschinen, Anlagen in Vergnügungsparks“
und „Hydraulik, Pneumatik“.
? In der Fachgruppe „Elektrische Anlagen, Geräte, Elektrotechnik“ die Fachgebiete „Fotovoltaik-Geräte und Anlagen“, „Explosionsgeschützte Geräte und Anlagen“, „Akkumulatoren, Batterien, deren Anlagen und Ladegeräte“ sowie „Brandmeldeanlagen, Brandschutzanlagen“.
? In der Fachgruppe „Nachrichtentechnik, Übertragungstechnik“ das Fachgebiet „Videoanlagen“. Bislang im Fachgebiet „Aufzeichnung von Radio- und Fernsehsignalen, Studiotechnik“ eingetragene Sachverständige können über Antrag ohne Prüfung in das neue Spezialfachgebiet übernommen werden.
? In der Fachgruppe „Informationstechnik“ das Fachgebiet „Prozessdatenverarbeitung, Echtzeitsysteme“ - bislang im Fachgebiet „Mikroprozessoren (Digitale Kleinrechenanlagen)“ eingetragene Sachverständige können über Antrag ohne Prüfung in das neue Spezialfachgebiet übernommen werden - sowie die Fachgebiete
„Forensische Datensicherung, Datenrekonstruktion, Datenauswertung“ und „IT-Projektplanung, IT-Projektmanagement“.
? In der Fachgruppe „Bauwesen“ das Fachgebiet „Schwimmbäderbau“.
? In der Fachgruppe „Baugewerbe, Innenarchitektur“ die Fachgebiete „Industriefußböden“, „Estricharbeiten“, „Verputzarbeiten“,
„Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen“,
„Trockenbauarbeiten“,
„Arbeiten mit Kunststein und Terrazzo“,
„Hafnerarbeiten, Ofensetzerarbeiten“ sowie
„Bauspenglerarbeiten, Bauschlosserarbeiten,
Stahlbauarbeiten“.
? In der Fachgruppe „Handel“ die Fachgebiete
„Handel mit anderen Fahrzeugen“ und „Handel mit
historischen Fahrzeugen“.
? In der Fachgruppe „Kredit, Banken, Börsen“ das Fachgebiet „Einlagengeschäfte (inkl. Zahlungsverkehr, Kreditkarten, Debetkarten, E-Geld)“.
? In der Fachgruppe „Versicherungen“ das Fachgebiet „Betriebsunterbrechungsversicherung“.
? In der Fachgruppe „Gewerblicher Rechtsschutz“ das Fachgebiet „Design“.
? In der Fachgruppe „Immobilien (Bewertung, Verwaltung, Nutzung)“ das Fachgebiet „Gärtnerisch genutzte Liegenschaften“.
Bloße Änderungen in der Zeichensetzung sowie der Entfall von Verbindungswörtern sind lediglich der Zusammenstellung der betroffenen Fachgruppen und ihrer Fachgebiete im Anhang zu entnehmen. Die vollständige Fachgruppen- und Fachgebietsliste der eingangs angeführten Fachgruppen ist diesem Erlass als Anhang römisch eins angeschlossen.
römisch II) Für die Sprachenliste der Gerichtsdolmetscher ergeben sich folgende im Einvernehmen mit dem Österreichischen Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher erarbeitete Änderungen:
Die folgende Sprache wird auf Grund des Bedarfs der Gerichte neu aufgenommen: „Afghanisch (Dari und Pashtu)“:
Bisher unter „Asiatische Sprachen“ insbesondere für „Afghanisch (Dari und Pashtu)“ Eingetragene sind zur neuen Sprache zu transferieren.
Die Ausstellung neuer Ausweiskarten - aus Anlass der Neuaufnahme dieser Sprache, welche bisher nur als Spezialisierung im Rahmen der Asiatischen Sprachen eintragbar war, in die SDG-Liste - ist nicht erforderlich, hat aber über Wunsch der jeweils betroffenen GerichtsdolmetscherInnen auf deren Antrag hin jedenfalls zu erfolgen.
Die vollständige Sprachenliste ist diesem Erlass als Anhang römisch II angeschlossen.
Dieser Erlass tritt mit 1. Mai 2007 in Wirksamkeit und ist für alle ab diesem Zeitpunkt vorzunehmenden Eintragungen in der SDG-Liste - unabhängig vom Datum allfälliger Antragstellungen - anzuwenden.
Das Bundesministerium für Justiz ersucht, diesen Erlass allen mit der Rechtsprechung befassten Entscheidungsorganen zur Kenntnis zu bringen und die hiefür allenfalls erforderlichen Ausfertigungen im eigenen Wirkungsbereich herzustellen. Der Erlass wird auch im Intranet und im JABl. kundgemacht.