Abteilung/Typ/Geschäftszahl

Bundeskanzleramt, Sektion römisch III, Rundschreiben,

GZ 924.402/0001-III/2/2011

Genehmigungsdatum

04.05.2011

Titel

Dienstreisemanagement des Bundes - Sparsamer und

wirtschaftlicher Umgang mit monetären Ressourcen bei

Dienstreisen mit der Bahn durch verstärkte Nutzung der

ÖBB-VORTEILScard

Text

Original (PDF)

Dienstreisemanagement des Bundes - Sparsamer und wirtschaftlicher Umgang mit monetären Ressourcen bei Dienstreisen mit der Bahn durch verstärkte Nutzung der ÖBB-VORTEILScard

Durch die Nutzung der VORTEILScard für Bahnreisen kann eine über die BusinessCard hinausgehende Tarifermäßigung von insgesamt bis zu 50% des Normalpreises erzielt werden. Es wird daher bei Dienstreisen mit der Bahn der verstärkte Einsatz der VORTEILScard angeregt bzw. empfohlen.

Der Rechnungshof hat sich im Rahmen seiner Prüfung der "Reisegebührenvorschrift des Bundes im Bundeskanzleramt und zentrale Reiseorganisation in der Bundesbeschaffung GmbH" (BBG) mit weiteren Einsparungsmöglichkeiten bei Dienstreisen mit der Bahn auseinandergesetzt und stellte in seinem Bericht, Reihe Bund 2010/4, gestützt auf Berechnungen der BBG fest, dass sich die Anschaffung einer VORTEILScard bereits ab einem Reisevolumen von rd. € 300,- pro Person und Jahr rechnen würde, da die erzielbaren Einsparungen im Vergleich zum Business Tarif mehr als verdoppelt werden könnten.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen angenommen werden kann, dass sie während des Gültigkeitszeitraumes einer VORTEILScard (ein Kalenderjahr) Dienstreisen mit der Bahn in einem solchen Umfang absolvieren werden, dass sich durch die Verwendung einer VORTEILScard insgesamt geringere Fahrtkosten ergeben, ist eine solche zur Verfügung zu stellen oder mit der Reiseabrechnung zu ersetzen.

Von der ÖBB Serviceline wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass im Falle der Beistellung durch den Dienstgeber jedenfalls für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter eine eigene VORTEILScard beantragt werden muss.

Da eine auf die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter ausgestellte VORTEILScard auch für private Bahnfahrten verwendet werden könnte, ist hinsichtlich der steuerrechtlichen Auswirkungen auf die RZ 713 der aktuellen Lohnsteuerrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen zu verweisen:

"Der Ersatz der Kosten der ÖBB-Vorteilscard zur Verwendung für Dienstreisen ist nicht steuerbar, wenn durch die Verwendung der Vorteilscard insgesamt geringere Fahrtkosten für Dienstreisen anfallen, als dies bei Verwendung der so genannten Business-Card der Fall wäre. Die private Nutzung der Vorteilscard führt zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis."

Es wird gebeten, ressortintern alle mit der Abwicklung und Abrechnung von Dienstreisen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über dieses Rundschreiben bzw. über das Einsparungspotential der VORTEILScard zu informieren.