Gericht

BVwG

Entscheidungsdatum

27.06.2017

Geschäftszahl

W213 2139863-1

Rechtssatz

Rechtssatz 1

Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer vorgebrachten Erschwernisse bei der Fahrt zum Dienstort ist festzuhalten, dass grundsätzlich kein Anspruch darauf besteht, den Arbeitplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (BerK, 16.03.2005, GZ. 150/10-BK/04).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:BVWG:2017:W213.2139863.1.01