Gericht

BVwG

Entscheidungsdatum

09.02.2016

Geschäftszahl

W208 2117236-1

Rechtssatz

Rechtssatz 5

Nach der eindeutigen Regelung in Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, GGG sind die Klagserweiterungen im Wege einer Klagsausdehnung gemäß Paragraph 235, ZPO und der Abschluss eines sogenannten höherwertigen Vergleiches einander gleichzuhalten [siehe dazu auch die diesbezügliche Klarstellung im hg. Erkenntnis vom 17. Februar 2000, Zl. 97/16/0080, sowie die bei Stabentheiner, Gerichtsgebühren8, unter E 50 zu Paragraph 18, GGG referierte Rechtsprechung] (VwGH 23.10.2008, 2006/16/0052).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:BVWG:2016:W208.2117236.1.05