BVwG
02.09.2015
L515 1427927-3
Rechtssatz 8
Aus den vom Fremden neu vorgebrachten Umständen - den vorgelegten Empfehlungsschreiben und seinem sozialen Engagement beim Roten Kreuz - allein musste die Behörde nicht auf eine maßgebliche Änderung des Sachverhaltes schließen vergleiche E 11. November 2013, 2013/22/0250, und 2013/22/0217).
ECLI:AT:BVWG:2015:L515.1427927.3.08