Gericht

BVwG

Entscheidungsdatum

02.09.2015

Geschäftszahl

L515 1427927-3

Rechtssatz

Rechtssatz 6

Die Behörde hat die Sprachkenntnisse des Fremden und die Einstellungszusage ihrer Entscheidung zugrunde gelegt. Es ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass die Behörde in diesen Umständen keine solche maßgebliche Änderung des Sachverhalts sah, die eine Neubeurteilung im Hinblick auf Artikel 8, MRK erfordert hätte vergleiche E 13. Oktober 2011, 2011/22/0065).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:BVWG:2015:L515.1427927.3.06