Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2026,
BG
Paragraph 13 a
17.10.2026
AVG
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
CELEX-Nr.: 32014L0036, 32021L1187
Die Behörde hat Personen, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind, in möglichst einfacher Sprache die zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen in der Regel mündlich zu geben und sie über die mit diesen Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren. Im elektronischen Verkehr über ein automatisiertes Dialogsystem kann die Behörde auch durch dieses System anleiten und belehren.
16.10.2026
10005768
NOR40280795