Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2026,
römisch fünf
Anlage 19
01.08.2026
ÄAO 2015
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Das Sonderfach Medizinische und Chemische Labordiagnostik umfasst die Anwendung morphologischer, biologischer, chemischer, molekularer, physikalischer und spezieller immunologischer Untersuchungsverfahren auf Körperflüssigkeiten, die Beurteilung ihrer morphologischen Bestandteile sowie von ab- und ausgeschiedenem Untersuchungsmaterial zur Erkennung physiologischer Eigenschaften, krankhafter Zustände und Verlaufskontrolle einschließlich der dazu erforderlichen Funktionsprüfungen samt fachspezifischen Begutachtungen, weiters die Unterstützung der in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte.
31.07.2026
20009186
NOR40280354