Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2026,
römisch fünf
Anlage eins
01.08.2026
ÄAO 2015
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Das Sonderfach für Allgemeinmedizin und Familienmedizin umfasst die grundlegende Gesundheitsversorgung, insbesondere die patientinnen-/patientenzentrierte, medizinische Betreuung des gesundheitsrelevanten Lebensbereichs unter Berücksichtigung von geschlechts- und altersspezifischen Besonderheiten, somatischen und psychosozialen Aspekten sowie individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Patientinnen/Patienten im Kontext ihrer Familien oder sozialen Gemeinschaften. Es fungiert als Anlauf-, Betreuungs- und Koordinationsstelle für sämtliche gesundheitlichen Anliegen, insbesondere im Sinne der Primärversorgung.
Die wesentlichen Aufgaben des Sonderfaches für Allgemeinmedizin und Familienmedizin liegen insbesondere in der
Halsheilkunde, Nasenheilkunde, Hautkrankheit, Kinderheilkunde
31.07.2026
20009186
NOR40280337