- Litera adie Festsetzung ihrer Geschäftsordnung und der des Ausschusses sowie – sofern die Rechtsanwaltskammer nicht an der Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft teilnimmt – die Erlassung der Satzung der Versorgungseinrichtung;
- Litera bdie Wahl des Präsidenten, der Präsidenten-Stellvertreter und der Mitglieder des Ausschusses der Kammer, der Delegierten zur Vertreterversammlung (Paragraph 39,) sowie der dem Rechtsanwaltsstand angehörigen Prüfungskommissäre zur Rechtsanwaltsprüfung und der Rechnungsprüfer; bei an der Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft teilnehmenden Rechtsanwaltskammern ferner die Wahl der Mitglieder der Hauptversammlung dieser Versorgungseinrichtung (Paragraph 49 f, Absatz 2,);
- Litera cdie Festsetzung der Ausgaben der Kammer für humanitäre Standeszwecke sowie Leistungen im Sterbefall, soweit diese über die nach den Paragraphen 49 und 50 vorgesehenen Leistungen aus der Versorgungseinrichtung hinausgehen, wobei auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kammermitglieder Bedacht zu nehmen ist;
- Litera ddie Festsetzung der Jahresbeiträge der Kammermitglieder zur Bestreitung der Verwaltungsauslagen der Kammer, der Aufwendungen für Maßnahmen im Interesse der Kammermitglieder, insbesondere für Versicherungen und die Standeswerbung, sowie der Beiträge der Kammermitglieder zur Deckung der Ausgaben im Sinn des Buchstaben c;
- Litera eder Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben sowie die Prüfung und Genehmigung der Rechnungen der Kammer;
- Litera fdie Anträge auf Änderung der Sprengel bestehender und Bildung neuer Rechtsanwaltskammern;
- Litera gdie Erlassung von Richtlinien für die Errichtung und Führung der Treuhandeinrichtung, die dem Schutz der Abwicklung von Treuhandschaften nach Paragraph 10 a, Absatz 2, dient und die auch automationsunterstützt geführt werden kann, insbesondere über Gestaltung, Organisation und Form dieser Treuhandeinrichtung, über die Modalitäten und Vorgehensweisen bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Abwicklung der von einem Rechtsanwalt übernommenen Treuhandschaften einschließlich von Regelungen dazu, wo und in welcher Form der Rechtsanwalt seinen Mitwirkungspflichten bei der Überprüfung nachzukommen hat, über die Gestaltung, den Deckungsumfang und die Deckungssumme der zur Sicherung der Rechte der Treugeber abzuschließenden Versicherung und die Festsetzung der Beiträge der Rechtsanwälte zur Aufbringung der Prämien für diese Versicherung sowie über Form und Inhalt der den Treugebern zu erteilenden Informationen über die Sicherung der Treuhandschaft;
- Litera hdie Festsetzung des Höchstbetrags für Pauschalbeiträge der Rechtsanwaltskammer nach Paragraph 34 b, Absatz 3,