Absatz eins,Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erstellt unter Mitwirkung des Österreichischen Freiwilligenrates und im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin alle fünf Jahre einen Bericht über die Lage und Entwicklung des freiwilligen Engagements in Österreich.