Volksgruppengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2026,
BG
Paragraph 4
30.07.2026
VoGrG
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Ziffer eins Mitglieder eines allgemeinen Vertretungskörpers sind und die im Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zur betreffenden Volksgruppe gewählt wurden oder dieser Volksgruppe angehören oder
Ziffer 2 von einer Vereinigung vorgeschlagen wurden, die ihrem satzungsgemäßen Zweck nach Volksgruppeninteressen vertritt und für die betreffende Volksgruppe repräsentativ ist oder
Ziffer 3 als Angehörige der Volksgruppe von einer Kirche oder Religionsgemeinschaft vorgeschlagen wurden.
Verordnung über die Sitzungsgelder der Volksgruppenbeiräte, Bundesgesetzblatt Nr. 329 aus 1979,
Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte, Funktionsperiode
29.07.2026
10000602
NOR40279992