Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2026,
BG
Paragraph eins
30.07.2026
NEHG 2022
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Ziel dieses Bundesgesetzes ist die stufenweise Einführung einer kosteneffizienten und wirkungsvollen Maßnahme zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, die nicht dem EU ETS römisch eins unterliegen. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der langfristigen Zielvorgaben des Übereinkommens von Paris, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2016,, und den jeweils geltenden unionsrechtlichen Zielvorgaben für die Reduzierung der nationalen Treibhausgasemissionen in den nicht dem EU ETS römisch eins unterliegenden Sektoren geleistet werden. Zu diesem Zweck wird ein nationales Handelssystem mit Treibhausgasemissionszertifikaten in Stufen eingeführt, welches ab dem Jahr 2028 in das europäische System des EU ETS römisch zwei überführt werden soll.
30.07.2026
20011818
NOR40279927