Absatz eins,Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft besteht in
- Ziffer einsder Verwaltung einschließlich der Verwertung von Anteilen und Vermögensrechten des Bundes und der Gesellschaft an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß Paragraph eins, FinStaG sowie der Erwerb und die Übernahme des in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelten Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds GmbH) gemäß dem Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz, Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 2015,,
- Ziffer 2der Erbringung von Dienstleistungen und dem Ergreifen von Maßnahmen, die jeweils für eine bestmögliche Verwertung des Vermögens und die Liquidation einer Abbaugesellschaft erforderlich oder zur Wahrung der in Paragraph eins, FinStaG genannten öffentlichen Interessen geboten sind, sowie
- Ziffer 3der Gründung von Brückeninstituten und der Übernahme von Anteilen an Brückeninstituten gemäß Paragraphen 78, ff Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2014,, sowie der Gründung von Brücken-Zentralen Gegenparteien und der Übernahme von Anteilen an Brücken-Zentralen Gegenparteien gemäß Paragraph 4 d, Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2012,