Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 95 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 193 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph eins
14.07.2026
50/04 Berufsausbildung
Bahnreiseservice
14.07.2026
20011846
NOR40279335