Kurztitel

Sommer-Fahrverbotskalender A 10 2026

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

11.07.2026

Außerkrafttretensdatum

31.12.2026

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Paragraph eins,

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Villach an allen Samstagen vom 11. Juli 2026 bis einschließlich 8. August 2026 sowie an allen Samstagen vom 22. August 2026 bis einschließlich 5. September 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen dem Knoten Villach und dem Knoten Salzburg an allen Samstagen vom 18. Juli 2026 bis einschließlich 8. August 2026 sowie an allen Samstagen vom 22. August 2026 bis einschließlich 19. September 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,
verboten.

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2026

Gesetzesnummer

20013230

Dokumentnummer

NOR40279329