Absatz eins,Diese Verordnung dient der Durchführung folgender Rechtsakte der Europäischen Union im Hinblick auf Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und Erzeugnisse, ihrer Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie hinsichtlich Kontaminanten in tierischen Primärerzeugnissen und Fleisch:
- Ziffer einsDelegierte Verordnung (EU) 2019 aus 2090, zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 in Bezug auf mutmaßliche oder festgestellte Verstöße gegen Unionsvorschriften über die Verwendung oder über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in Tierarzneimitteln oder als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind, bzw. gegen Unionsvorschriften über die Verwendung oder über Rückstände verbotener oder nicht zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe, Amtsblatt Nummer L 317 vom 9. Dezember 2019 Seite 28;
- Ziffer 2Delegierte Verordnung (EU) 2022/1644 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 in Bezug auf spezifische Anforderungen an die Durchführung amtlicher Kontrollen der Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe, die als Tierarzneimittel oder als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind, und verbotener oder nicht zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe und der jeweiligen Rückstände, Amtsblatt Nummer L 248 vom 26. September 2022 Seite 3;
- Ziffer 3Durchführungsverordnung (EU) 2022/1646 über einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung amtlicher Kontrollen der Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe, die als Tierarzneimittel oder Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind, und verbotener oder nicht zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe und ihrer Rückstände, über besondere Inhalte mehrjähriger nationaler Kontrollpläne und besondere Modalitäten für deren Aufstellung, Amtsblatt Nummer L 248 vom 26. September 2022 Seite 32;
- Ziffer 4Delegierte Verordnung (EU) 2022/931 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 durch Festlegung von Bestimmungen über die Durchführung amtlicher Kontrollen in Bezug auf Kontaminanten in Lebensmitteln, Amtsblatt Nummer L 162 vom 17. Juni 2022 Seite 7;
- Ziffer 5Durchführungsverordnung (EU) 2022/932 über einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen hinsichtlich Kontaminanten in Lebensmitteln, zu zusätzlichen besonderen Inhalten mehrjähriger nationaler Kontrollpläne und zusätzlichen besonderen Modalitäten für ihre Aufstellung, Amtsblatt Nummer L 162 vom 17. Juni 2022 Seite 13.