Absatz eins,Der AIFM hat die FMA regelmäßig über die Märkte und Instrumente, auf oder mit denen er für Rechnung des von ihm verwalteten AIF handelt, zu unterrichten. Der AIFM hat in Bezug auf jedem von ihm verwalteten AIF Informationen zu den Instrumenten, mit denen er handelt, zu den Märkten, in denen er Mitglied ist oder am Handel aktiv teilnimmt, sowie zu den Risiken und Vermögenswerten jedes AIF vorzulegen. Diese Angaben haben die Kennungen zu umfassen, die erforderlich sind, um die bereitgestellten Daten über Vermögenswerte, AIF und AIFM mit anderen aufsichtlichen oder öffentlich zugänglichen Datenquellen zu verknüpfen.