NoVA-Selbstberechnungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 157 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 14
01.07.2026
NoVA-SBV
32/05 Verbrauchsteuern
Für die Erhebung der Abgaben, die Erteilung der Befugnis zur Selbstberechnung und Abfuhr sowie die Durchführung der Prüfung in Fällen des Paragraph 11, Absatz 5 und 6 NoVAG 1991 ist das Finanzamt zuständig, das gemäß Paragraph 11, Absatz eins, NoVAG 1991 für die Erhebung der Abgabe des Parteienvertreters zuständig ist.
30.06.2026
20013206
NOR40278800