Absatz eins,Der Parteienvertreter hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat, in dem die Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß Paragraph 30 a, KFG 1967 aufgehoben wurde, folgenden Kalendermonats, die selbstberechneten Abgaben des Kalendermonats gesammelt in einer Anmeldung gemäß Paragraph 11, Absatz 6, NoVAG 1991 zu erfassen.