Absatz eins,Verpflichtete haben jährlich bis zum Stichtag 31. März Daten zu den in Paragraphen 4 bis 10 und 12 genannten Parametern abhängig vom angebotenen Dienst zu erheben und diese bis spätestens 30. April zu veröffentlichen und an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.